Was muss man beim verkaufen eigener Produkte beachten?
Hi, ich bin gerade dabei mein eigenes Modelabel/ marke aufzubauen
wenn man T-shirts online oder auch in Läden verkauft, muss man dann irgend was anmelden oder so ähnlich. Bzw muss man irgend eine Steuer machen?
3 Antworten
Dann mal wieder die Langversion:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
In erster Linie muss man mal volljährig sein oder die Genehmigung für eine Unternehmensgründung beim Familiengericht beantragen.
Und dann braucht man eine Gewerbeanmeldung und dann kann es losgehen. Bis zu einer gewissen Höhe sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sogar steuerfrei. Angeben muss man sie aber in jedem Fall. Dafür gibt es zum Glück aber Steuerberater.
Hallo Phelmo,
Gewinnerzielungsabsicht ist gegeben, also brauchst du ein angemeldetes Unternehmen im Handelsregister.
Ben
Nö, Handelsregister ist nicht zwingend in jedem Fall nötig!
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/handelsregister/