Was muss ich tun, wenn ich Fahrgaeste in z.B. einem Kleinbus mitnehmen will?
Hallo Community,
mir kam gerade eine Idee. Ich habe einen Kleinbus und fahre damit jeden morgen ins 30km entfernte Geschäft. Dieser hat 1 Sitze, d.h. ich könnte 10 Personen mitnehmen. Meine Idee war es, nach Fahrplan jeden morgen zu den umliegenden Dörfern zu Fahren und so einen Shuttle Verkehr, wie die Linienbusse auch, bereitzustellen. Fahrgäste finden sich sicher, wenn diese z.B. für die 30km nur so 2Euro zahlen müssen, aber muss ich da ein Gewerbe anmelden? Ich meine, wenn ich das auch auf der Rückfahrt mache, kann ich ja wohl zumindest die Benzinkosten reinholen... Oder?
9 Antworten
Ich nehme an, der Wagen hat 11 Sitze (im Text steht 1)?
Dann darfst Du den schon ohne Führerschien Klasse D (mindestens D1) überhaupt nicht fahren ...
Wenn Du den passenden Schein hast, ist es m. E. arg grenzwertig, ob man das noch als "private, wechselseitige Fahrgemeinschaft" werten kann, oder ob das schon "gewerbliche Personenbeförderung" ist - bei der von Dir angepeilten Personenzahl würde ich ehr auf "gewerbliche Personenbeförderung" tippen, insbesondere, wenn Du "nach Fahrplan" fahren willst.
Dann benötigst Du
- ein angemeldetes Gewerbe,
- eine Liniengenehmigung und entsprechende Versicherungen, und
- den Eintrag der Kennziffer "95" auf Deinem Führerschein ("Grundquallifikation Berufskraftfahrer")
Du musst nicht nur ein Gewerbe anmelden, Du benötigst einen Personenbeförderungsschein und eine Lizenz für die Strecke.
Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird immer dann benötigt, wenn die Personenbeförderung nicht im privaten Bereich und damit unentgeltlich stattfindet.Quelle: http://www.fahrschule-123.de/personenbefoerderungsschein/ LG gadus
Hallo,
oh da gilt es einiges zu beachten. Du kannst eine Fahrgemeinschaft bilden.
Jedoch darf man ohne Personenbeförderungsschein nicht mehr als 9 Personen mitfahren lassen - sich selber inkl.
Wenn du jedoch Leute einsammelst und das nicht unter Fahrgemeinschaft läuft, musst du so oder so einen Beförderungsschein absolvieren, entsprechend versichert sein, Gewerbe /Kleingewerbe/Nebengewerbe anmelden.
Das stellt meiner Meinung eine genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen dar und da benötigst du halt zwingend die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
jawohl, nennt sich Liniengenehmigung oder auch Konzession für den nationalen Linienverkehr
Lies mal das Personenbeförderungsgesetz (PBefG):