Was muss ich tun, wenn ich Fahrgaeste in z.B. einem Kleinbus mitnehmen will?

9 Antworten

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Ich nehme an, der Wagen hat 11 Sitze (im Text steht 1)?

Dann darfst Du den schon ohne Führerschien Klasse D (mindestens D1) überhaupt nicht fahren ...

Wenn Du den passenden Schein hast, ist es m. E. arg grenzwertig, ob man das noch als "private, wechselseitige Fahrgemeinschaft" werten kann, oder ob das schon "gewerbliche Personenbeförderung" ist - bei der von Dir angepeilten Personenzahl würde ich ehr auf "gewerbliche Personenbeförderung" tippen, insbesondere, wenn Du "nach Fahrplan" fahren willst.

Dann benötigst Du

  • ein angemeldetes Gewerbe,
  • eine Liniengenehmigung und entsprechende Versicherungen, und
  • den Eintrag der Kennziffer "95" auf Deinem Führerschein ("Grundquallifikation Berufskraftfahrer")




Du musst nicht nur ein Gewerbe anmelden, Du benötigst einen Personenbeförderungsschein und eine Lizenz für die Strecke.

Hallo,

oh da gilt es einiges zu beachten. Du kannst eine Fahrgemeinschaft bilden.

Jedoch darf man ohne Personenbeförderungsschein nicht mehr als 9 Personen mitfahren lassen - sich selber inkl.

Wenn du jedoch Leute einsammelst und das nicht unter Fahrgemeinschaft läuft, musst du so oder so einen Beförderungsschein absolvieren, entsprechend versichert sein, Gewerbe /Kleingewerbe/Nebengewerbe anmelden.

Das stellt meiner Meinung eine genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen dar und da benötigst du halt zwingend die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Sachse63  18.03.2016, 19:09

jawohl, nennt sich Liniengenehmigung oder auch Konzession für den nationalen Linienverkehr

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ExperienceSaver 
Fragesteller
 18.03.2016, 19:57

Danke, also wird das wohl nichts...

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