Wenn jemand zu "lebenslanger Haft" veurteilt wird, dann HEISST auch "lebenslange Haft", d.h. theoretisch bis zum Tod.

Sie KANN allerdings nach FRÜHESTENS nach 15 Jahren zur BEWÄHRUNG ausgesetzt werden. Das heißt

  • Mindestens 15 Jahre müssen abgesessen werden.
  • Es ist kein Automatismus, dass man nach 15 Jahren auf freie Fuß kommt ‐ das muss beantragt werden, und der Antrag wird dann geprüft und kann (je nach Umständen, z.B. Verhalten während der Haft) auch abgelehnt werden.
  • Werden die Bewährungsauflagen nicht erfüllt, geht man direkt wieder in den Knast, und die Chancen für einen nächsten Antrag auf Bewährung stehen schlechter.

Wer unter lebenslanger Haft grundsätzlich "lausige 15 Jahre" versteht, hat es falsch verstanden – es KANN so sein, dass man nach 15 Jahren raus kommt, das ist aber nicht der Normalfall.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

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Rechtlich kein Problem, solange Du nicht längerfristig so viel arbeitest, dass Du über die Minijob-Grenze hinaus kommst.

Die Frage ist, wie das "arbeitstechnisch" hinkommt, d.h. wie sich das mit Deinem Aufgabenbereich verträgt, und ob der Arbeitgeber einverstanden ist:

Ich weiß ja nicht, was Du machst – wenn Du z.B. jeden Abend nach Geschäftsschluss die Bude fegst, ist das schwierig: Damit bist Du nach einer Stunden fertig und KANNST gar nicht mehr arbeiten, und wenn Du einen Tag nicht fegst, ist die Bude am nächsten Morgen dreckig und die Kundschaft pikiert – da wird der Chef nicht begeistert sein.

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Es gibt tatsächlich mindestens ein Hotel in einem ehemaligen Gefängnis, und wenn ich mich an den Bericht, den ich darüber mal gesehen habe, recht erinnere, läuft auch der Betrieb ähnlich wie in einem Gefängnis ab.

Dass man in einem echten, noch als solches genutztem Gefängnis als Gast übernachten kann, halte ich für unwahrscheinlich bis ausgeschlossen, sowohl aus Sicherheits- wie auch aus Platzgründen – freie Zimmer sind selten im Knast 😉.

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Ich gebe zu: Ich fand es zwar seltsam, musste es aber mit dem Original vergleichen, um den Fehler zu finden.

Bild zum Beitrag

(Bildquelle: Wikipedia)

Das ballspielende Kind und das Auto sind vertauscht.

Daher erscheint das Auto im falschen Schild kleiner, wir sind gewohnt, perspektivisch zu sehen.

Außerdem wurde bei der Manipulation ein Stückchen vom Bein des Kindes abgeschnitten.

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Ich kenne die bayerischen Vorschriften diesbezüglich nicht, mir ist nicht einmal lar, um welche konkrete Situation hier geht.

Aber das kommt mir doch ziemlich seltsam vor.

Kleiner Tipp: Für eine solche Fragen solltest Du Dich am besten nicht ChatGPT oder sonst eine künstlichen Intelligenz wenden, sondern Dich an natürliche Intelligenz und Fachkompetenz der Beratungslehrerin / des Beratungslehrers an Deiner Schule – dafür ist die / der da, das ist ihr / sein Job!

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Kommt drauf an - der Ruhrpott ist groß 😉.

Für einige Ziele im Ruhrgebiet (z.B. Kamen selbst) ist das immer noch eine der Möglichkeiten, um von Hamburg da hin zu kommen.

Alternativ wäre die A7 bis Hannover-Ost und von dort die A2.

Bild zum Beitrag

Für etliche andere Ziele ist es aber inzwischen günstiger, eher oder später (z.B A43 oder A44) von der A1 anzubieten und dann noch weiter zu wechseln – einige der "kleine" Autobahnen im Ruhrgebiet gab es meiner Erinnerung nach damals tatsächlich noch nicht.

Wobei ich glaube, Gottlieb Wendehals wollte da nicht wirklich eine Route beschreiben, sondern hat einfach nur ein Kreuz genannt, das fast jeder (zumindest dem Namen nach) kennt.

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  • Pflastersteine und -platten,
  • Mauersteine (ein 8DF ist quasi ein Würfel, https://www.bau-doch-selber.de/bautipps/mauersteine.html)
  • Pappkartons, allgemein Verpackungen,
  • Normkörper zur Ermittlung z.B. der Kofferraum-Volumens (https://www.kfz.net/autolexikon/vda-norm/)
  • ...
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Wo stand der Bus denn?

Als Busfahrer gelten für mich gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten. Die sind in den Dienstplänen berücksichtigt, wie die genau verteilt werden können, muss sich nach den Fahrplänen der einzelnen Linien richten. (Das ist für die Dispo manchmal nicht ganz einfach, das unter einen Hut zu bringen 😉.)

Da kann es durchaus sein, dass ich mit meinem Bus eine Dreiviertelstunde oder auch länger z.B. direkt an oder zumindest in der Nähe der End- oder Anfangshaltestelle einer Linie herumstehen muss – bei einer Nachtschicht auch mal rund um 23 Uhr oder auch noch später. Und während der Zeit mache ich natürlich alle Lichter aus (soweit nicht nötig), oft schlafe ich auch etwas – und wenn dann draußen wer rumlatscht und mich weckt, schaue ich natürlich, wer da stört 😉.

Manchmal werden Busse aber auch nach Feierabend nicht auf einem Betriebshof abgestellt, sondern irgendwo "draußen". Bei mir ist es beispielsweise so, dass ich "meinen" Bus in Schulzeiten abends "mit nach Hause" nehme und bei mir um die Ecke an der Straße parke, andere Kollegen parkten "ihren" Bus auf einem großen Park&Ride-Platz, ein früherer Arbeitgeber hatte immer mehrere Busse in einem Gewerbegebiet in einer Nachbarstadt stationiert. Da schaut dann niemand mehr danach, wenn der Bus einmal abgestellt ist.

Und da ist es mir schon mehrfach passiert, dass ich morgens zu Dienstbeginn festgestellt habe, dass über Nacht jemand im Bus gewesen sein muss, z.B. weil ich Pizza-Schachteln oder auch leere Flaschen gefunden habe, die am Abend vorher mit Sicherheit noch nicht da waren.

Einmal ist es mir sogar bei einem Bus passiert, der auf dem Betriebshof geparkt war, dass ich morgens einen "Tippelbruder" geweckt habe, der sich auf der letzten Bank schlafen gelegt hatte – konnte ich ihm bei dem Wetter an dem Tag nicht mal übel nehmen 😉.

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Du meinst die Zickzacklinien in der Kurve?

Ja, die sagen, dass man dort nicht parken, evtl. nicht einmal halten darf.

In der Regel treten diese Linien nur da auf, wo nach StVO das Parken oder Halten eigentlich sowieso verboten ist, sozusagen als Erinnerung. Allerdings werden damit oft die Bereiche, in denen das Park- bzw. Haltverbot gilt, verändert.

Beispielsweise darf an Bushaltestellen normalerweise im Bereich von 15 Meter vor dem Haltestellenschild bis 15 Meter dahinter nicht geparkt werden. Durch solche Markierungen kann dieser Bereich verkürzt, verlängert oder auch einfach nur etwas nach vorne oder hinten verschoben werden.

Im Bild ist das Parken im Kurvenbereich bis zur Entfernung von 5 Metern vom Schnittpunkt der verlängerten Fahrbahnkanten sowieso verboten, das wäre grob geschätzt etwa dieser Bereich:

Bild zum Beitrag

Es wird aber Gründe geben (z.B. dass dort regelmäßig Busse durchfahren, die sonst nicht ordentlich um die Kurve kommen), diesen Bereich etwas zu vergrößern, und das geschieht durch die Zickzacklinien.

(Achtung: Manchmal erscheinen diese Linien auch nur unterbrochen, so etwa:

|\/\/\ /\/\/|

Meist sind dann in der Lücke andere Markierungen aufgebracht, z.B. der Schriftzug "BUS" oder ein Piktogramm. Dann gilt das Halt- bzw. Parkverbot trotzdem auf der ganzen Strecke von einem "geraden" Strich bis zum anderen.)

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Ein Moped ist nach offizieller aktueller Definition ein Kleinkraftrad mit maximalem Hubraum von 50 ccm (Verbrennungsmotor) bzw. maximaler Leistung von 4 kW (Elektromotor) und mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, in Ausnahmefällen (ältere Fahrzeuge) bis maximal 60 km/h. (Dafür braucht man die Führerscheinklasse AM.)

Damit darf ein Moped nicht auf die Autobahn, dafür wäre eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h notwendig.

Jetzt gibt es drei mögliche Erklärungen für Dein Erlebnis:

  • Der/die Fahrer/in wusste nicht, dass er/sie da nicht fahren darf.
  • Der/die Fahrer/in wusste das, hat es aber trotzdem gemacht.
  • Es war tatsächlich kein Moped im o.g. Sinne, sondern ein größeres / schnelleres Leichtkraftrad.

Leichtkrafträder dürfen zwischen 50 und 125 ccm bzw. maximal 11kW haben (dafür benötigt man mindestens die Führerscheinklasse A1), eine generelle Geschwindigkeits-Obergrenze gibt es hier nicht.

Äußerlich lassen sich beide Fahrzeugtypen oft nur schwer unterscheiden. Insbesondere gab es bis in die 1980er hinein von einigen Herstellern sogenannte "offene 50er" (oder auch "entfesselte 50er"), die bis auf die fehlende Geschwindigkeits-Drossel mit den "Mopeds" im Grunde vollkommen baugleich waren. Solche Fahrzeuge fahren immernoch als Oldtimer herum, sehen genau so aus wie ein altes Moped, gelten aber nach jetziger Regelung als Leichtkraftrad, obwohl sie weniger als 50 ccm haben. (Etliche Leute haben damals auch schlicht die Drossel "ausgebaut".)

Unterscheiden lassen sie sich i.d.R. (wobei es auch da Ausnahmen gibt) am Kennzeichen:

  • Ein Moped hat "nur" ein Versicherungskennzeichen:

Bild zum Beitrag

  • Ein Leichtkraftrad hat ein (wenn auch verkleinertes) "normales" Motorrad-Kennzeichen:

Bild zum Beitrag

Man kann sich merken (auch wenn das nicht die offizielle Regel ist): Fahrzeuge, die nur ein Versicherungskennzeichen (oder gar überhaupt keines) haben, dürfen nicht auf die Autobahn.

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Warum sollte man so was nicht transportieren dürfen? Irgewie muss es ja z.B. auch von der Fabrik zum Händler kommen...

Geeigneten Anhänger oder Kleintransporter organisieren, auf- bzw. einladen, ordentlich mit Spanngurten sichern, und los geht's.

Bitte beim Ein- und Ausladen ordentliche, stabile Rampen verwenden! Bei speziell dafür gedachten Anhängern sind die normalerweise dabei, bei anderen Fahrzeugen ist das manchmal nicht ganz einfach.

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