Was müssen lehrer oder generell aufsichtspersonen tun wenn ein schüler ohnmächtig wird?
Weil heute in der schule ist ein mädchen aus meiner klasse umgekippt einfach so als sie was zur mülltonne bringen wollte und anstatt iwie zu helfen oder die klasse zu beruhigenhat sie selbst panik geschoben und kam aif die idee ihr wasser ins gesicht zu schütten und hat das waschbecken in der ecke nicht bemerkt und ist erstmal drei stockwerke tiefer zum klo gerannt um wasser zu holen. Das war ja wohl sicher nicht die richtige art zu helfen oder?!? Was sollte ein lehrer denn tun? Und die frage kam mir dann so: was sollten bei so einem fall pfadfinderleiter im lager machen? PS: die lehrerin ist erst seit einem jahr lehrerin und war vorher referendarin also noch sehr unerfahren.
6 Antworten
Erste Hilfe leisten, Panik vermeiden, Rettung rufen, andere Schüler vom Schauplatz wegbringen. Es gibt zwar keine Vorschriften dafür aber mit Verstand und so.
Ich kann Minimaus 91 nur zustimmen. Das wären die erste Schritte in der Ersten Hilfe gewesen.
Falls die Schülerin "ohnmächtig" war, hätte sie einen Schüler (z.B. Klassensprecher) ins Sekretariat schicken müssen um einen Rettungswagen zu ordern und telefonisch die Eltern zu informieren. Mit Ohnmacht ist nicht zu spaßen. Bei kleineren Unfällen dagegen (z.B. im Sport, blutende Wunden, Stürze, ...) genügt es den Schüler mit einem Taxi zum Arzt zu bringen.
Füße hochlagern, Atmung Puls überprüfen, viel mehr kann man eig so spontan nicht machen, wobei das mit etwas _Wasser ins Gesicht auch schonmal untergekommen ist, das der Kreislauf wieder in Schwung kommen soll, sollte dies bewirken ob es was bringt sei mal dahin gestellt, kaltes Wasser evtl ja
Die Lehrerin hätte wohl mal ihren Erste Hilfe Kurs auffrischen sollen ;-) Was sie hätte tun sollen: Schülerin ansprechen, rütteln, beine hoch. Wäre sie dann wieder zu sich gekommen, erst mal hinsitzen lassen, evt was zu trinken/essen geben um Blutzucker anzuheben. Wäre sie nicht zu sich gekommen Überprüfung der Vitalfunktionen (Puls/ Atmung ok) stabile Seitenlage und Notruf.
Krankenwagen rufen, wenn man keine erste Hilfe leisten kann. Das Verhalten der Lehrerin ist schon grenzwertig.