Was müssen lehrer oder generell aufsichtspersonen tun wenn ein schüler ohnmächtig wird?

6 Antworten

Erste Hilfe leisten, Panik vermeiden, Rettung rufen, andere Schüler vom Schauplatz wegbringen. Es gibt zwar keine Vorschriften dafür aber mit Verstand und so.

Ich kann Minimaus 91 nur zustimmen. Das wären die erste Schritte in der Ersten Hilfe gewesen.

Falls die Schülerin "ohnmächtig" war, hätte sie einen Schüler (z.B. Klassensprecher) ins Sekretariat schicken müssen um einen Rettungswagen zu ordern und telefonisch die Eltern zu informieren. Mit Ohnmacht ist nicht zu spaßen. Bei kleineren Unfällen dagegen (z.B. im Sport, blutende Wunden, Stürze, ...) genügt es den Schüler mit einem Taxi zum Arzt zu bringen.

Füße hochlagern, Atmung Puls überprüfen, viel mehr kann man eig so spontan nicht machen, wobei das mit etwas _Wasser ins Gesicht auch schonmal untergekommen ist, das der Kreislauf wieder in Schwung kommen soll, sollte dies bewirken ob es was bringt sei mal dahin gestellt, kaltes Wasser evtl ja

Die Lehrerin hätte wohl mal ihren Erste Hilfe Kurs auffrischen sollen ;-) Was sie hätte tun sollen: Schülerin ansprechen, rütteln, beine hoch. Wäre sie dann wieder zu sich gekommen, erst mal hinsitzen lassen, evt was zu trinken/essen geben um Blutzucker anzuheben. Wäre sie nicht zu sich gekommen Überprüfung der Vitalfunktionen (Puls/ Atmung ok) stabile Seitenlage und Notruf.

Krankenwagen rufen, wenn man keine erste Hilfe leisten kann. Das Verhalten der Lehrerin ist schon grenzwertig.