Was macht unser Land denn nun mit Personen anderer Herkunft die hier auffällig werden?

2 Antworten

Je nachdem, was er für eine Straftat auf bundesdeutschem Staatsgebiet begangen hat, wird dieser Ausländer mit Duldung von der hiesigen Justiz ganz nach den deutschen Gesetzen so bestraft wie jeder, der dasselbe getan hätte, bestraft werden würde, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Nichts, da "auffällig" kein Tatbestand ist. Es darf jeder auffallen, wenn er will.


Ranzino  16.10.2024, 19:11

lesen ist nicht so dein Ding ?
derjrenige ist durch Taten auffällig geworden

tenno5034  16.10.2024, 19:38
@Ranzino

Auch dann ist er erst auffällig. Es ist eine rechtskräftige Verurteilung nötig.

Rechtsstaatlichkeit ist nicht so dein Ding, gell?