Hallöchen!
Eine Frage. Bitte nur ehrlich beantworten, DANKE!!
Es geht um folgendes: Ich arbeite als Abteilungsleiter auf einer öffentlichen Verwaltung. (Stadtverwaltung) Logischerweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wir hatten gerade einen ziemlich heftige Auseinandersetzung mit einem Bürger der laut geworden ist. Somit hatte ich ihn darum gebeten das Haus auf der Stelle zu verlassen, sonst würde ich die Polizei rufen. Meiner Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Somit habe ich bei unserer Polizeidirektion angerufen. Die Polizei kam dann mit einer Streife und erteilte dem Bürger ein Platzverweis.
Nun ist unsere Frage ob ich als Abteilungsleiter das Recht habe das Hausrecht für die Verwaltung auszusprechen. Das Hausrecht liegt beim Bürgermeister. Keine Frage. Allerdings ist es bei uns nicht ganz klar ob das Hausrecht auf das Personal übertragen wurde.
Wo würde so etwas stehen wenn es geregelt wäre? In der Dienstvereinbarung/Dienstanweisung, etc.?
Hat jemand Erfahrungen?
Unseren Bürgermeister kann ich nicht fragen da dieser in Urlaub ist. Unser 1. Beigeordneter ist ebenfalls gerade nicht im Hause. Dieser übernimmt aktuell die Vertretung des Bürgermeisters.
Grüße
Bohni