Was mache ich?

3 Antworten

Erstmal würde ich die Bestellung genau sichten. Lag denn ein Lieferschein bei? Falls ja, lautet der auf deinen Namen?

Du hat keine Meldepflicht o. ä. https://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html

Bekommst Du das Gerät so überhaupt aktiviert?

BTW: Ich persönlich würde dem Verkäufer auch ohne Rechtspflicht eine Info geben.

Da muss auch niemand nach fragen. Du musst dich direkt beim Verkäufer melden und ihm das melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – #UnplugTrump

Ifm001  03.05.2025, 14:44

Auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Ich kenne das anders: https://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html

HeinzHubert  03.05.2025, 15:33
@Ifm001

Da brauche ich kein Gesetz für! Das gebietet die Höflichkeit!

HeinzHubert  03.05.2025, 17:02
@Ifm001

Ja, dazu zwingt mich die Höflichkeit anderen Menschen gegenüber.

Ifm001  03.05.2025, 19:06
@HeinzHubert

Na wenn Du es mit so bescheiden Wortspielereien für dich schöner aussehen lassen möchtest, sei es dir unbenommen.

Aber was wer macht, sollte schon jedem selbst überlassen sein ... und dazu gehört es nicht zu suggerieren, dass der geneigte Betroffene keine Wahl hat.

EOT

NoLies  03.05.2025, 14:50

Wo steht das denn geschrieben? Das Gesetz sieht anders aus.

HeinzHubert  03.05.2025, 15:36
@NoLies

Da brauche ich kein Gesetz für! Das gebietet die Höflichkeit!

NoLies  03.05.2025, 16:11
@HeinzHubert

Du hast geschrieben man muss, das ist eben falsch. Dann hättest du es anders formulieren sollen. Ethik ≠ Recht.

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Auch ohne, daß Dich jemand danach fragt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991