Was kostet es mich, wenn ich mit Unterbodenbeleuchtung (Neon-Leuchten) fahre?
Jo, möchte wissen was es mich kostet wenn die Bullen mich jetzt erwischen. Darf ich die Lichter an haben wenn ich zum Beispiel auf einem Parkplatz stehe?
Danke für Antworten!!!!
3 Antworten
Hallo HaraldM90,
die Anbringung Lichtechnischer Einrichtungen ist im § 49a der Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung festgeschrieben. Dort steht drin:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Verstößt Du gegen dieser Vorschrift kostet Dich das Laut Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 349136 lediglich 20,00 Euro und dementsprechend gibt es auch keine Punkte.
Gleichzeitig könnte hier aber auch die Betriebserlaubnis erloschen sein.
Im § 19 der Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung steht dazu folgendes:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Und laut dem TÜV ist gerade bei Regen bei einer verbauten Unterbodenbeleuchtung immer durch das vom nassen Boden reflektierte Licht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten.
Durch die Fahrt mit erloschener Betriebserlaubnis bekommst Du laut Tatbestandsnummer 319500 des Bußgeldkataloges ein Bußgeld von 50,00 Euro, was natürlich auch Punkte mit sich bringt. Das teuerste da dran ist allerdings, dass Du bei Erlöschen der Betriebserlaubnis eine erneute TÜV Abnahme brauchst, die natürlich neben der nicht gerade günstigen Gebühr meist immer noch paar kleine Mängel aufzeigt, die auch noch repariert werden müssen.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Du mit einem Fahrzeug fährst, was diese Unterbodenbeleuchtung hat oder ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und dazu können (müssen aber nicht zwangsläufig) auch Parkplätze zählen, nur rumsteht.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es hier aber eine kleine Gesetzeslücke. Dienen die Lampen der Unterbodenbeleuchtung als reine Einstiegshilfe und sind dementsprechend mit keinem Schalter, sondern nur mit dem Türkontakt verbunden, sind die Lampen eben doch zulässig.
Aber spätestens wenn alle Türen am Fahrzeug geschlossen sind oder Du gar mit voller Beleuchtung im Straßenverkehr unterwegs bist, nutzt Dir diese Lücke auch nichts.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich bin der Meinung, dass wenn du diese Lichter NUR auf Autotuningtreffen benutzt eigtl. nichts passieren sollte.
Was das kostet weiß ich nicht.Wenn dich die Grünen oder auch Blauen Damen und Herren erwünschen sieht es aber schlecht für dich aus.Das währe dan Fahren ohne Betriebserlaubnis.
Das kostet Geld und mit Sicherheit einige Punkte.Mit weiter fahren ist dan auch Schluss.
Sagen dann diese netten Leute, dass mein Wagen verschrottet wird oder muss ich nur Busgeld zahlen und es beim TÜV abnehmen lassen?