Was kann man tun, wenn ein Busfahrer einfach los fährt, ohne einen mit zu nehmen?

9 Antworten

Du kannst zu Info am Hbf gehen, und dort die Beschwerde Nummer verlangen die 2 Euro die Minute kostet und das ist kein schlechter Scherz ! 

Zeigte dein Uhr die richtige Zeit?

Sei es drum, einfach die Höfflichkeit Fünfminuten vorher halten und sowas passiert nie wieder.

Kannst Dich bei der Busgesellschaft beschweren, mit wenig Chancen. Es sei denn es sind schon viel Beschwerde da.

Und so nimmst Du ein Familienvater seine Kinder den Brot vom Mund...


DieBulldogge  31.03.2015, 04:08

Genau wenig Chancen und vorallem sau teuer weil persönlich kannst du dich nicht beschweren die geben dir dafür eine Nummer die sehr teuer in der Minute ist ! Und wer sich so benehmt ist halt selber schuld !

0

Du könntest dich offiziell bei der Busfirma beschweren. Das wird allerdings niemanden wirklich interessieren.

DieBulldogge  31.03.2015, 04:11

Ja deshalb Anwalt einschalten falls es einen wirklich so aufregen sollte, was ich aber bezweifle.

1
ozgur38  31.03.2015, 07:17

sollte das mehrmals bei den gleichen busfahrer aufgefallen sein dann wirds für ihn schon interessant!

1

Das darf er doch gar nicht? Ich würde die Tür einfach auf schieben ^^

Anonym37461  31.03.2015, 03:40

Klar darf er das. Welche gesetzesgrundlage schreibt einem busfahrer vor jeden mitzunehmen? 

Tür aufschieben wäre Sachbeschädigung und dann hättest du dich tatsächlich strafbar gemacht 

0
DieBulldogge  31.03.2015, 04:10
@Anonym37461

Dann werde ich Busfaherer und fahre alleine um die gegend ich muss ja nicht jeden mitnehmen ... ist ja dann nicht mein job leute von a nach c zu bringen ..

0
JotEs  31.03.2015, 07:09
@Anonym37461

Welche gesetzesgrundlage schreibt einem busfahrer vor jeden mitzunehmen? 

Nun, die Gesetzesgrundlage hierfür ist § 22 des Personenbeförderungsgesetzes:

§ 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn 

1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,

2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und

3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

Zwar trifft diese Pflicht nicht unmittelbar den Busfahrer, sondern den Unternehmer. Der Busfahrer ist aber als Erfüllungsgehilfe des Unternehmers tätig. Verstößt der Busfahrer gegen die Beförderungspflicht, dann haftet daher der Unternehmer zum Einen für einen daraus entstehenden Schaden, zum Anderen kann gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c  i.V. m. Abs. 2 PBefG) . Das aber wird dem Unternehmer nicht wirklich gut gefallen und er wird dieses dem betroffenen Busfahrer auf geeignete Art und Weise mitteilen ... 

2

Fahrzeugnummer und Uhrzeit notieren und sofort melden! Das funktioniert! Mein alter herr arbeitet in Düsseldorf bei der Rheinbahn und hat mir den tip gegeben!