Was kann ich in diesem Fall tun?

4 Antworten

Das Wichtigste vorweg zu deinem Vorgehen: Ich weiß nicht, was der Polizist mit euch besprechen will, aber sieh BITTE davon ab, IRGENDWELCHE Angaben zum Tathergang zu machen, sondern allenfalls unter Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. Der Polizist kann so viel erzählen wie er will, aber selbst wenn du gerne Sachen erzählen würdest, die dich nach deiner Einschätzung entlasten, schadet das OHNE AUSNAHME immer mehr als es bringt.

Ich weiß aus deinen Ausführungen noch nicht genau, ob die Alte (bewusst abwertend gemeint) jetzt auch Strafanzeige erstattet hat oder nur Schadensersatz will und geb dir daher über beides einen Kurzüberblick:

Ich gehe zunächst auf das Strafrechtliche ein: Weil du ganz offensichtlich nicht vorsätzlich gehandelt hast, käme allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB in Betracht. Sofern man hier nicht einen sehr strengen Maßstab ansetzt und bereits das Rennen an einem (offenbar unübersichtlichen) Bahnsteig als fahrlässig klassifiziert, wird man das aber ablehnen müssen, wenn die Frau wie du meinst "aus dem Nichts" kam. Das ist aber leider eine Einzelfallfrage, die ich per Ferndiagnostik nicht beantworten kann. In any case kenne ich einige Staatsanwälte, die tatsächlich besseres zu tun haben, als sich mit so einem Blödsinn zu befassen. Es würde mich daher wundern, wenn das Verfahren (sofern es überhaupt eines gibt) nicht nach § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit der Schuld eingestellt werden würde.

Hinsichtlich eines möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzes (keine Ahnung was die will, evtl Schmerzensgeld oder so): Ich gehe mal davon aus, dass du auch mit 17 schon die allgemeine Einsichtsfähigkeit hast, die Verantwortung für eigenes Tun zu erkennen im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB, sodass im allerersten Ansatzpunkt überhaupt mal eine Haftung möglich ist. Aber auch dafür ist mindestens Fahrlässigkeit erforderlich (§ 823 Abs. 1 BGB). Auch hier ist keine Ferndiagnostik möglich. Hier kommt aber hinzu, dass ein etwaiger Schadensersatzanspruch der Frau wegen Mitverschuldens (§ 254 BGB) wohl in jedem Fall gekürzt werden würde. Du siehst: Letztlich kommt es darauf an "wer wieviel Schuld hatte" bzw ob das was du gemacht hast, überhaupt bereits als "fahrlässig" gehandelt werden kann.

Die langen Ausführungen sollen iE nur eines zeigen: Gerade weil es so krass auf den Einzelfall ankommt, solltest du AUF KEINEN FALL Angaben zu diesem Einzelfall machen. Je weniger sie wissen, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Können sie das nicht, bist du weder strafrechtlich verantwortlich, noch haftest du zivilrechtlich auf Schadensersatz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura Studium

Die strafrechtlichen Ermittlungen werden zu 100 Prozent eingestellt, da du lediglich fahrlässig gehandelt hast.

Hast du eine Privathaftpflicht? Dann ist alles in Butter!

Die Schädigung der Frau geht aber schon ursächlich auf dein Rennen zurück, so dass sie einen Anspruch auch Schmerzensgeld hat.

Die Aussage verweigern und mtteilen (dein Vater, denn du bist noch minderjährig) das ihr erst Rücksprache mit einem Anwalt haltet.

Natürlich nur, wenn dein Vater das auch so sieht. Er sollte auch dein erster Ansprechpartner sein in diesem Fall, nicht hiesige User.,

Alles beste für dich/euch.


Still  25.06.2025, 05:50

Wieso nicht einfach die Privathaftpflicht in Kenntnis setzen, dass da ein Unfall geschehen ist?

Strafrechtlich wird das zu 100 Prozent eingestellt; wozu einen Anwalt reich machen?

sirigel  25.06.2025, 10:29
@Still

Ich habe da eine andere Erfahrung und meine Ansicht hat sich daraus ergeben. Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. Das du die Schuldfrage/Teilschuldfrage so kommunizierst finde ich für mich fraglich, da wir den tatsächlichen Ablauf nicht kennen. "Anwalt reich machen" ist für mich ein unzutreffendes Argument. Sich eine Beratung beim RA zu holen empfinde ich durchaus als sinnvoll. Mit 4 aktiven Kindern hatte ich in der Vergangenheit die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln, das scheinbar klare Umstände nicht immer so klar sind..

Aber die FS kann ja aus den abgegebenen Antworten ihre eigene Entscheidung weiterer Vorgehensweise treffen. Wobei das mit 17J. bedingt möglich sein wird. ist. Federeführend wird der Vater sein.

Am besten Schweigen. Dann sind sie in der Beweispflicht. Alles, was du sagst, kann gegen dich verwendet werden. Lass die Überwachungskameras auswerten.


Still  25.06.2025, 05:51

Warum nicht einfach der Privathaftpflicht den Unfall mitteilen?