Schaffnerin hat ein Foto von mir gemacht?
Sitz grad im Zug nach Hause. Bin allein im Fahrrad Abtei.
Eie Schaffnerin stand die ganze Zeit mir gegenüber an der Tür. Jetzt hab ich bemerkt das sie mit dem Handy ein Foto von mir gemacht hat. Man konnte in der Scheibe sehen das sie die Kamera an hat und mich fotografiert hat. Danach is sie direkt ausgestiegen.
Etwas ähnliches ist mir schonmal passiert als ich nen Polizisten nach dem Weg gefragt habe. Da hat ein Passant uns gefilmt. Der Polizist war damals stink sauer. Der Passant musste das löschen.
Wieder zur Schaffnerin.
Darf man das, also fremde Menschen fotografieren?
Wie hätte ich mich verhalten können? Wie darf ich mich verhalten?
Darf man überhaupt den Mund aufmachen oder einfach ignorieren?
Zuggeben ich war so perplex das ich einfach gar nicht reagieren konnte.
Schonmal so eine Erfahrung gemacht?
4 Antworten
Darf man das, also fremde Menschen fotografieren?
Grundsätzlich ja.
Nein, darf sie nicht, Google mal das Gesetz Recht am eigenen Bild. Sofort Polizei anrufen und Anzeige erstatten
Es ist verboten Bilder ohne einer Einwilligung von jemand anzufertigen , da man selbst nicht interpretieren kann, ob diese Person in irgendeiner Weise beleidigen oder verletzend dargestellt wird.
Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist hier noch nicht mal das Thema.
ich bezweifle dass die Schaffnerin einen Presseausweis hat
Bitte zeige mir das Gesetz, dass das Anfertigen untersagt.
Ich denke man kann schon sehr gut beurteilen, ob ein normales Bild im Zug die Person in einer hilflosen Situation darstellt. Und selbst wenn die Person gegenteiliger Meinung ist, muss darüber erstmal ein Gericht urteilen. Die Handlung des Anfertigens ist daher ansich erstmal nicht strafbar und zweitens musst du erstmal beweisen, dass überhaupt ein Foto gemacht wurde. Sonst steht nämlich einfach Wort gegen Wort und das ganze hat sich dann erledigt.
Für Bilder in der Öffentlichkeit zu machen, braucht man außerdem keinen Presseausweis.
Mit einem Strafantrag nach $201a ziehst du hier definitiv den kürzeren. Dieser ist in $22 - "Recht am eigenen Bild" auch mit aufgeführt. Ruft man nun die Polizei, ist diese nach $74a im Recht für Beweiszwecke das Telefon einzuziehen.
Ist die dargestellte Person, wie du es beschreibst, gegenteiliger Meinung und sieht sich auf der Aufnahme beleidigt oder verletzt, hat sich das Thema erledigt.
Einen Rechtsstreit in dieser Form, hat man mit einem guten Anwalt als Geschädigter fast immer gewonnen, glaub man. 😉
natürlich sollte man sich tatsächlich sicher sein ob es überhaupt zu einer Aufnahme kam. - denn sonst kann es auch peinlich werden
Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss erstmal garnichts mit deinen Privatdaten und den Entsperrungscode des Handys musst du auch nicht nennen.
Und vor allem bis die Bullerie mal dort wäre, wäre ich längst über alle Berge. Was meinst du warum es so wenig Urteile zu solchen Sachen gibt? Weil die Polizei wichtigeres zu tun hat, als so nen Kinderkram.
Vielleicht war sie auch über Kamera am telefonieren..
Gut möglich. Gesprochen hat sie allerdings nicht. Vielleicht wars auch versehen? Will ich nicht ausschließen.
Man konnte in der Scheibe sehen das sie die Kamera an hat und mich fotografiert hat.
Du siehst also mit 2,5 Meter Abstand auf der gegenüberliegenden Scheibe auf nem 10cm Handybildschirm ob sie dich fotografiert hat? Und nicht vielleicht gerade einfach nur Instagram angeschaut oder ein Selfie gemacht hat. Mann, du musst ja Adleraugen haben. Oder warst du dir vielleicht garnicht so sicher und hast sie deswegen auch nicht sofort drauf angesprochen?
Darf man das, also fremde Menschen fotografieren?
Ja. Solange die Fotos nicht veröffentlicht werden, darf man das.
Da hat ein Passant uns gefilmt. Der Polizist war damals stink sauer. Der Passant musste das löschen.
In dem Fall hat der Polizist Recht, denn es handelt sich um das im Vertrauen gesprochene Wort, dass hier aufgezeichnet wurde. Nicht das Video sondern die Tonaufnahme ist hier das Problem.
Vielleicht googelst du mal das betreffende Gesetz, das dreht sich nämlich nicht ums anfertigen sondern nur ums veröffentlichen.