Was ist richtig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Sache beschlagnahmt wird.

Die eine Möglichkeit ist in §94 STPO festgelegt, danach bekommst du deine Sachen in der Regel zurück.

Es gibt aber auch eine Beschlagnahme (zur Einziehung) nach §111b STPO. Darunter fallen z.B Drogen, Waffen, Mittel die man aus der Tat erlangt hat, Tatwerkzeug usw... die bekommst du nicht mehr wieder.

frodobeutlin100  09.01.2022, 20:36

und darüber entscheidet das Gericht ...

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das eine ist Fernsehen - das andere die Wirklichkeit

Tierfreundin81 
Fragesteller
 09.01.2022, 20:33

Das war jetzt nicht wirklich hilfreich.

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frodobeutlin100  09.01.2022, 20:35
@Tierfreundin81

Beweismittel werden nach dem endgültigen Abschluß des Gerichtsverfahrens zurück gegeben

oder wenn der Staatsanwalt entscheidet, dass sie zurück gegeben werden

die Polizei hat gar nichts zu entscheiden

2

In welchem Land spielen die Filme?

Waren die Beweisstücke als Beweis geeignet, oder hat er sich nicht erhärtet?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Beides. Tatwerkzeuge können eingezogen und vernichtet werden.

Das eine ist Film, das andere Realität:

Denkst du wirklich dass der Beschuldigte die Tüte Gras wieder zurückbekommt oder der erwischte Bankräuber die Tasche mit dem Geld?

Auch einkassierte Handys gehen nicht immer wieder zurück..