Zermürbend. Es gab schon bessere Zeiten.
Das geht dich nichts an!
Erst mal muss man klarstellen, das niemand von uns dabei war und daher auch kein Urteil treffen kann.
Es gibt tausend Gründe und Sachverhaltskonstellationen wieso im Rahmen des unmittelbaren Zwanges (auch in den Rücken) geschossen worden ist. Es kann auch sein, dass es auf Notwehr gestützt ist. Genauso kann es sein, dass der Beamte sich in so einer derartigen Ausnahmesituation befand, dass er die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten hat (Notwehrüberschreitung).
Was hier aus meiner Sicht aber definitiv nicht zu trifft, ist Mord oder Totschlag. Wenn das ganze rechtswidrig war und der Beamte schuldhaft gehandelt hat und auch keine Rechtfertigungsgründe (z.B Notwehr oder Notwehrüberschreitung) hatte, trifft viel mehr (gefährliche) Körperverletzung mit Todesfolge zu. Die Begründung ist nämlich ganz einfach: Wenn ein Polizeibeamter in der Annahme der Schusswaffengebrauch sei rechtmäßig von der Dienstwaffe Gebrauch macht, tut er dies mit der Zielrichtung, eine Person "angriffsunfähig" zu machen. Die Tötung der Person ist NIEMALS das Ziel (außer beim finalen Rettungsschuss, aber das ist noch mal was anderes). Wenn der Beamte nicht aus Spaß geschossen hat und kein Psychopath ist, wird man im Regelfall davon ausgehen, dass die Angriffsunfähigkeit des Beschuldigten die Zielrichtung der Schüsse war und damit eine (gefährliche) Körperverletzung mit Todesfolge einschlägig ist.
Und grundsätzlich kann man sagen - mit Reizstoff tötet man zwar niemanden. Aber man kann auf einen Polizeibeamten dem man Reizstoff in die Augen gesprüht deutlich einfacher mit einem Messer einstechen oder ihm die Dienstwaffe entreißen. Ich will garnicht wissen, in was für eine Panik man als Polizeibeamter verfällt, wenn das Gegenüber (das übrigens zuvor andere Personen mit einem Messer bedroht hat), einem Reizstoff in die Augen sprüht und man nicht weiß, ob derjenige auf einen gleich mit dem Messer einsticht. Da würde es mich nicht wundern, dass man die Notwehr aus Furcht oder Schrecken überschreitet. Was ich damit sagen will, Schusswaffengebrauch kann gegen Reizstoff durchaus berechtigt sein.
Die Polizei muss sich auch nicht zurückziehen. Darf sie auch garnicht! Das wäre es ja, wenn Gewalttäter durch die Innenstadt ziehen dürften und der Staat sich zurück zieht.
Auf fliehende Täter darf die Polizei übrigens auch schießen. In den meisten Landesgesetzen und auch dem Bundesgesetz heißt es dazu: "Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird."
Bei der aktuellen Lage in Deutschland wäre es vielleicht auch mal ein Denkanstoß an die Politik, dass man zu "Schußwaffen oder Sprengstoffen" auch noch "Messer" hinzunimmt.
"Was ich aber gerne diskutieren würde ist die Tatsache, dass in solchen Fällen natürlich keine Bodycams eingeschaltet sind"
Das kann ich dir gerne mal aus der Sicht eines Polizeibeamten erklären. Weißt du wie man sich fühlt, wenn man mit Reizstoff, einem Messer oder einer Schusswaffe angegriffen wird? Ziemlich scheiße. Du kannst 20 oder 30 Jahre Diensterfahrung haben. In solchen Situationen schaltest du in den Überlebensmodus. Das ist einfach Instinkt. Das erste woran du denkst, ist es da lebend und gesund herauszukommen. Das letzte woran du denkst, ist Beweise für das spätere Strafverfahren zu sammeln. Und dementsprechend denkt man in solchen Situationen oft einfach nicht daran, die Bodycam einzuschalten. Was meinst du, wie oft die Kollegen oder ich selber mir schon gedacht habe: "Hätte ich mal die Bodycam eingeschaltet..." weil dann drauf gewesen wäre, was für Angriffen und Widerstandshandlungen wir teilweise ausgesetzt sind.
Viel kritischer sehe ich außerdem, dass es z.B keine unabhängige Behörde gibt, die gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Ja, früher oder später, hoffentlich ;=)
Kann von mir aus gerne aber noch ein paar Monate dauern.
Immobilien im Ausland, Aktien und Kryptowährung.
Aufgarkeinenfall. Ein Foto des Dienstausweises wäre strengstens verboten.
Nein, die Polizei greift genug durch.
Man sollte endlich mal die Staatsanwaltschaft anweisen, hart durchzugreifen. Das fehlt mir persönlich.
IN den Wirtschaftsstandort Deutschland? Nein, garantiert nicht. Da würde ich auch aktuell kein Geld investieren.
Weil Rainer ihm auf die Nerven ging.
Bei einem Vollstreckungshaftbefehl, Untersuchungshaftbefehl usw... wird eine Fesselung immer rechtlich begründet werden können. Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle.
Die Polizei darf zum Glück auch ohne vorherige Zustimmung, personenbezogene Daten erheben.
Ich kann mir nur zwei Gründe für das Foto vorstellen. Der erste Grund, ist es die Daten zu haben, falls es zu einer Straftat (z.B Einbruch) kommt, weil euer Aufenthalt den Beamten z.B unplausibel erschien. Der zweite Grund ist die sog. „Entanonymisierung“. Die führt man durch, wenn man Personen aus der Anonymität holen will, um Straftaten zu verhindern. Im Sinne von: „Wir wissen wie ihr heißt, heute hier keinen Scheiß bauen.“
Und nein, du musst natürlich nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn du nichts gemacht hast.
In Amtshilfe kann die Bundespolizei genau das selbe machen, wie die Landespolizei oder der Zoll oder für welche Behörde auch immer sie dann tätig wird.
Ich bin Polizeibeamter und wir haben scheinbar unterschiedliche Ängste.
Das hat einfach damit zu tun, dass es kaum Polizisten in DE gibt, die rassistisch oder zu gewalttätig sind. Die welche es sind, gehören zweifelsfrei aus dem Dienst entfernt.
Meine Angst sind die immer schlimmer werdenden Einsätze und Vorfälle. Und davon hab ich leider bereits sehr viele gehabt. Auch viele wo man mehr Glück als Verstand hat.
Wenn du Idealistin bist und die Überzeugung hast, diesen Staat und Bürger zu schützen, dann mach es, aber sei dir bewusst, dass du auf viel Widerstand stoßen wirst und Recht auf der Straße durchzusetzen, von Tag zu Tag schwieriger wird.
Wenn du den finanziellen Aspekt siehst und ein ruhiges Leben (was ein Privileg ist), haben willst, dann lass es bleiben.
Nein^^
Nein, du bekommst nur einen Zettel, wo du angeben musst, ob sich zwischen ärztlicher Untersuchung und Einstellungstag was geändert hat. Wenn sich nichts geändert hat, musst du garnicht mehr zum Arzt.
In der Ausbildung/Studium ja.
Im Regelfall nicht. Das sind Tagedienst Stellen. Aber es kann natürlich sein, dass auch 1x in zwei Monaten ein Einsatz ansteht, wo jemand aus dem höheren Dienst dann den Polizeiführer macht und z.B auch nachts da ist.
Nein, für mich ist unverständlich, wieso man hohe Kapitalerträge zusätzlich zur Finanzierung des Gesundheitswesen heranziehen möchte. Und das geht ganz vielen Bürgern in diesem Land so.
Ja, theoretisch ist man bundesweit einsetzbar.
Aber wenn du an einer Dienststelle bist und da 20 Jahre bleiben willst, dann kannst du das auch machen. Wenn du weg willst, kannst du dich wegbewerben oder mit Tauschpartner wechseln.