Was ist im Islam verboten?
Was ist im Islam verboten?
9 Antworten
Wenn man Islam Kenner ist fällt einem aufkommen, das eigentlich gar nichts im Islam wirklich verboten ist. Selbst alkohol ist in Ordnung, wenn man es in maßen genießt. Selbst Mohammed hat ab und zu auch Alkohol konsumiert, sich allerdings da benommen und war nie richtig betrunken. Außer dieser eine Szene da vor der Moschee. Die kennst du aus dem Koran
Von daher, die Leute sich wirklich mit dem Koran auskennen sagen, das eigentlich gar nichts verboten ist. Auch Schweinefleisch ist in Ordnung. Wie gesagt bitte in maßen!
Und es kommt auch drauf an. Wo? In Saudi Arabien würde ich kein Schweinefleisch essen, aber wenn du auf dem Oktoberfest eingeladen bist, dann würde ich aus Respekt ein Bier mittrinken und auch eine haxe essen, weil es ist. Eine Frage von Respekt, dem gegenüber und der Islam ist eine Religion des respekts. Vergiss das nie
Bei den Muslimen denen man so im Alltag begegnet und die offen mit ihren Mitmenschen umgehen ziemlich wenig.
Bei den konservativen hier beten und atmen, das atmen aber auch nur um weiter beten zu können.
Es ist schlichtweg zum Aufzählen zu viel und da dann auch noch alles Auslegungssache ist, ist es für den einen erlaubt für den anderen nicht und wieder ein anderer hat Alternativen. Da kann man schwerlich eine vollständige Auflistung geben.
Shirk (An etwas anderes als Allah glauben)
Zina (Beziehung wo angefasst wird vor Ehe)
Lügen (ist ja klar)
Musik (ist ja klar)
Mord (Ist ja klar)
Tabarruj (Schminken usw weil das Aufmerksamkeit bringt)
Rauchen (ist ja klar)
Alkohol und schwein (ist ja klar)
Und das anziehen von engen Klamotten und offene Klamotten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!:-)
Und denke dran es ist haram weil es immer seine Gründe hat weil Allah möchte dich nur Beschutzen.
Auf jeden Fall Schwein, da das Schwein am unrein gelt. Außerdem ist es verboten jeglichen Kontakt also Anfassen zum Beispiel mit dem anderen Geschlecht zu haben wie Sex oder küssen vor der Ehe.
Grundprinzipien des Islams:
- Religiöse Handlungen (Ibadah) sind grundsätzlich verboten, außer die Scharia erlaubt sie ausdrücklich
- Weltliche Angelegenheiten sind grundsätzlich erlaubt, solange die Scharia sie nicht verbietet
Schaykh 'Abd ur-Rahmaan as-Sa'di sagte:
Das Prinzip bezüglich Handlungen der Ibadah ist das des Verbotes, es sei denn die Schari’ah ordnet eine Vorschrift dazu an. Und das Prinzip bezüglich weltlicher Angelegenheiten ist das der Zulässigkeit, es sei denn die Schari’ah ordnet ein Verbot dazu an.
(Schaykh 'Abd ur-Rahmaan as-Sa'di: Minhaajul-Qaasidien Mukhtasar fie Usulil-Fiqh, S.27) [1]
Im folgenden Beitrag werden mehrere Aussagen zitiert, die bestimmt nützlich sind, wie:
- Anmerkung aus dem Al-Istiqaamah Magazin: 5. Ausgabe, Ramadaan 1417 n.H. / Januar 1997
- Scheich ul-Islaam ibn Taymiyyah: Al-Qawaa'idun-Nuraaniyyah al-Fiqhiyyahl, S. 112-113