Was ist in folgendem Satz mit "außerberufliche Vorbildung" gemeint?
In den Voraussetzungen zur Studienberechtigungsprüfung heißt es, man benötige "eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schupflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium“ Reichen hier autodidaktische Kenntnisse? Oder muss man Prüfungen abgelegt haben? Irgendwie ist der Satz weit gefächert.
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hi,
das zitierte Universitätsgesetz enthält das kleine, aber entscheidende Wörtchen "nachweisen" (UG § 64a, Abs. 3).
Nachweise können z.B. sein:
- Absolvierte Schuljahre vor einem Schulabbruch an einer höheren Schule (Oberstufe; zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Schulform ohne Matura (z.B. Handelsschule oder Fachschule)
- Einschlägige Berufsausbildung (Lehre)
- Nachweis einschlägiger Fortbildungen, z.B. im Rahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen
- Erfolgreiche berufliche Betätigung im zum angestrebten Studium gehörenden Berufsfeld
- Besuch von Universitätslehrgängen
Quelle: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/studienberechtigungspruefung/index.html.de
LG Susan
Okay, danke. Dachte, dass müsse man dort mündlich "nachweisen".