Was ist ein Einziehungsgegenstand?

8 Antworten

Das heißt dass es jedenfalls vorläufig "eingezogen" wird. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, siehst du das nicht mehr wieder.

Einziehungsgegenstände können sein:

Erlangtes aus der Tat (Einziehungsgrund § 73 ff StGB)

Tatprodukte oder Tatmittel (Einziehungsgegenstand § 74 ff StGB).

Ob sie dein Handy geknackt haben, weiss ich nicht, ist aber wahrscheinlich.

In all diesen Fällen ist der Gegenstand dauerhaft weg.

Aus welchen Motiven dein Handy eingezogen wird, müsstest du selbst wissen.

Eine Beschlagnahme mit dem Ziel der Einziehung hat nichts damit zu tun, dass es als Beweismittel dient und zum Abschluss des Verfahrens zurückgegeben wird.

Ein Gegenstand unterliegt der Einziehung, wenn er ein Tatmittel ist oder war. Als Beispiel: Du hast mit dem Handy Drogendeals verabredet oder Kinderpornos weitergeschickt. Dann Handy = Tatmittel

Zur Zeit ist Dein Handy beschlagnahmt. Da eine Einziehung nur durch das Gericht beschlossen werden kann und die Staatsanwaltschaft und Polizei offensichtlich der Meinung sind, dass es ein Einziehungsgegenstand ist, bleibt das Handy mit dem Ziel der Einziehung beschlagnahmt. Es wäre ja sinnlos, es Dir jetzt wieder zu geben um es dann nach einem Urteil wieder zurück zu fordern.

Bedeutet im Umkehrschluss, sie haben Dein Handy wahrscheinlich geknackt (oder das eines Mittäter oder Zeugen, wo man sehen konnte, dass Du beteiligt warst).

Im Fall einer Einziehung durch das Gericht ist das Handy ersatzlos weg, es gibt keinen Schadenersatz.

Nein, das heißt das dein Handy eingezogen wurde und nun als Beweisgegenstand sein Dasein in irgendeiner Asservatenkammer fristet. Und das du es nicht wiederbekommst bzw. Rechtsmittel einlegen musst um es wiederzubekommen. Bei letzterem bin ich mir aber nicht sicher.

Das ganze hat nichts damit zu tun ob sie es "auf" bekommen haben oder nicht.

Nö, dein Handy bekommst du voraussichtlich nicht zurück