Was ist der Zusammenhang von Bundesregierung und Bundesrat?

3 Antworten

Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung mit, das ist bekannt. Zudem:

Der Bundesrat hat neben Bundestag und Bundesregierung zudem ein Initiativrecht in der Gesetzgebung (Artikel 76 Abs. 1 GG). Die vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwürfe werden zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen - in besonderen Fällen innerhalb von drei oder neun Wochen - eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.
Als eine politische Ergänzung des Initiativrechts wird auch das parlamentarische Mittel der Entschließung eingesetzt. Darunter versteht man Ersuchen, die in der Regel an die Bundesregierung gerichtet sind, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die Auffassung des Bundesrates zu einem bestimmten Thema darzulegen oder Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen. Entschließungen sind rechtlich jedoch nicht verbindlich.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/gesetzgebung-node.html

Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung mit.

Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt.

Welche dies sind, ist im Grundgesetz festgelegt

Es können auch Gesetzentwürfe durch den Bundesrat eingebracht werden

Ein Blick ins Grundgesetz könnte helfen ...

Einen direkten Zusammenhang gibt es nicht, aber der Bundesrat muss vielen Gesetzen, die die Bundesregierung vorschlägt und der Bundestag dann beschließt zustimmen.