Was ist der Unterschied zwischen "Versicherungsfrei", "von der Versicherung befreit" und "nicht versicherungspflichtig"?
Ich bin familienversichert, auf meiner Versicherungsbescheinigung steht aber "als Student nicht versicherungspflichtig" und im Immatrikulationsantrag steht etwas davon, dass ich in solch einem Falle eine Befreiungsbescheinigung nachweisen muss.
Dann wäre ich aber privat versichert, was ich nicht bin/sein möchte.
Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Grundsätzlich ist jede abhängige Beschäftigung in Deutschland versicherungspflichtig für die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer kann sich aber bei einem 450 € Job von der Versicherungspflicht befreien lassen (z.B. wenn er durch seine Hauptbeschäftigung bereits pflichtversichert ist.
Ansonsten ist ein 450 € Job versicherungsfrei für den ARBEITNEHMER. Der AG muss trotzdem Beiträge entrichten.
Versicherungsfrei sind auch Angehörige "freier Berufe". Diese müssen dann aber ersatzweise privat versichert sein, oder Versorgungswerken angehören.
Davon steht aber in der Frage nichts.
Dabei geht es um deinen Status in der Krankenversicherung. Da musst du doch selbst wissen, wie du z. Zt. versichert bist. Sonst frag deine Eltern. Die wissen es. Seltsam genug, wenn ein Student nicht weiß, wie er krankenversichert ist.
Ich habe in meiner Frage den Begriff "Immatrikulationsantrag" erwähnt und ich weiß, dass ich über meine Eltern versichert bin, was direkt im ersten Satz steht.
Einfach die Frage lesen.
Hast Du das gut, das Glück hat auch nicht jeder.
Deine KK muss bescheinigen, dass Du befreit bist von der studentischen Versicherung.
Dafür haben die Vordrucke, laut Frage hast Du den bekommen.
es geht um ein Studium, nicht um einen 450 Euro Job