Was ist der Unterschied zwischen Sklaven und Leibeigenen?

4 Antworten

ie Leibeigenschaft war ein dem früheren germanischen und slawischen Rechtsleben üblicher Zustand geminderter persönlicher Freiheit. Im Allgemeinen charakterisierte sich die Leibeigenschaft als ein Standesverhältnis, bei dem die Standesgenossen als die Zubehörungen gewisser ländlicher Grundbesitzungen galten und somit zu der Gutsherrschaft in einem Untertänigkeitsverhältnis standen. Die Leibeigenschaft war grundsätzlich als gegenseitige Verpflichtung zu begreifen und nicht mit der Sklaverei identisch. Sie bedeutete keine totale Unfreiheit des Leibeigenen, wie es bei der Sklaverei der Fall war. Im Unterschied zum Sklaven, der als bloße Sache galt, war der Leibeigene dem Zustand geminderter Rechtsfähigkeit unterworfen, hatte aber bestimmte Rechte. Leibeigene konnten beispielsweise Vermögen erwerben und gerichtliche Prozesse führen und durften nicht gegen ihren Willen von ihrem Heimatort entfernt werden. Der Leibherr gewährt dem Leibeigenen militärischen und juristischen Schutz; Letzteres bedeutete, dass er bei Ladung vor fremde Gerichte einen Rechtsbeistand stellen musste. Dafür entrichtete der Leibeigene Abgaben an den Leibherren. Jährlich wurde eine Leibhenne, meist als „Fastnachtshuhn“, als Zeichen der Anerkennung der Leibeigenschaft fällig, dazu im Todesfall von männlichen Leibeigenen das Besthaupt (bestes Stück Vieh) und von weiblichen Leibeigenen das Bestkleid. Die mildeste Form der Leibeigenschaft stellte die sog. Erbuntertänigkeit (Gutsuntertänigkeit, Grundhörigkeit) dar, welche neben Dienst- und Abgabenpflicht die Fesselung an die Scholle in sich schloss. Als Ausgleich dafür existierte für den Erbuntertänigen ein relativ hoher Schutz bei Alter, Krankheit und Tod. Erstmals war unter der Erbuntertänigkeit das Bauernlegen verboten, also das Aneignen von wüst gewordenen Hofstellen durch den Grundherrn zum Zwecke der Eigenbewirtschaftung. Die Todfallabgaben wurden im 15. und 16. Jahrhundert zunehmend in Geldabgaben umgewandelt. Im südwestdeutschen Raum waren als Todfallabgabe an den Leibherren 1,5 % des Vermögens üblich. Es gab aber Herrschaften (Grundherrn), die bis Ende des Alten Reiches (1806) noch Naturalabgaben oder ein Äquivalent dafür erhoben. Die Herrschaften konnten Leibeigene kaufen, verkaufen und tauschen. Dies bedeutet aber nichts anderes, als dass die gegenseitigen Verpflichtungen auf die neue Leibherrschaft übergingen, denn der Leibeigene blieb in der Regel auf seinem angestammten Hof. Lediglich bezüglich der Heiratsbeschränkungen machte sich der Besitzwechsel bemerkbar. Der Leibeigene war der Jurisdiktion seines Grundherrn unterstellt und so auch körperlichen Strafen unterworfen; der Grundherr bestimmte auch, ob und wen ein Leibeigener heiraten durfte, und nur nach Genehmigung war dem Leibeigenen erlaubt, die Hofstelle zu verlassen. Flüchtige wurden gesucht und in der Regel mit Gewalt zurückgebracht. Nur wenn es einem Leibeigenen gelang, das Territorium einer Stadt zu erreichen und dort dauerhaft Aufnahme zu finden, entkam er der Rechtsprechung des Grundherren. Aus diesem Zusammenhang stammt der Satz „Stadtluft macht frei“. Umgekehrt durfte ein Leibeigener nicht gegen seinen Willen aus seiner Heimat entfernt werden. Das Leibeigenschafts-Verhältnis vererbte sich in der Regel zwingend auf die Nachkommen des Leibeigenen. Von der Leibeigenschaft zu unterscheiden ist das Heuerlingswesen.

Man gut das niemand weiß das meine Quelle Wikipadia heiß(t)

Stadtluft macht frei, d. h. wer ein Jahr in der Stadt lebte und nicht auffindbar war, der war dann frei.

0

Es gibt im Laufe der Geschichte die unterschiedlichsten Bezeichnungen für Abhängigkeitsverhältnisse, die ihrerseits wieder sehr unterschiedlich waren. Selbst Sklaven sind nicht immer gleich Sklaven. Ob Seelen (abhängige Bauern im zaristischen Russland), Gefolgschaft und Zwangsarbeiter (III.Reich), Untertanen (Feudalismus), Leibeigene (Mittelalter), Lohnabhängige (heute) oder eben Sklaven, immer ist ein Zustand relativer bis absoluter Abhängigkeit und eingeschränkter Rechte gemeint.

Der Leibeigene musste sich selber ernähren war ebenfalls ein Unterschied deswegen herschte im europäischen Mittelalter die Leibeigenschaft vor.

Ich mache es mal kurz:

Ein Leibeigener war im Vergleich zu einem Sklaven nicht rechtlos. Außerdem konnten Leibeigene nicht verkauft werden, Sklaven schon.

Leibeigene konnten persönliches Eigentum haben, Sklaven nicht.