Leibeigen oder Hörig?

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Beides sind unfreie Diener und beide Stände waren erblich:

Leibeigene werden Diener des Grundherrn bezeichnet, die dessen Land und Gut bewirtschaften. Sie waren nie frei und waren von Geburt an Eigentum des Grundherren und waren an diesen. Leibeigene waren zu Frondienst verpflichtet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit

Hörige waren ehemals freie Bauern, die sich freiwillig dem Grundherrn unterstellt und ihm ihr Land übergeben haben. Sie wurden oft hörig, wenn sie die Pacht für ihr Land nicht zahlen konnten. Während Leibeigene personenbezogene Abgaben (Zehnt u.a.) an ihre Herren zahlen müssen, sind die Abgaben der hörigen Bauern gutsbezogen. Das heißt bei Verkauf des Landes wurden die Hörigen mitverkauft. 

Hörige konnten bewegliches Eigentum besitzen, jedoch keinen Grundbesitz erwerben und waren an Land gebunden. Sie bearbeiteten das Land mit der Verpflichtung zu Abgaben und Frondiensten an den Grundherrn. Im Gegenzug war der Grundherr zum Schutz der Hörigen und zu ihrer Fürsorge verpflichtet.

Als Leibeigene werden Diener des Grundherrn bezeichnet, die dessen Land und Gut bewirtschaften. Ehemals freie Bauern, die sich freiwillig dem Grundherrn unterstellt und ihm ihr Land übergeben haben, werden hingegen als zu diesem Land gehörend, als Hörige, oder auch – je nach Region – als Lassen, Laten, Liten bezeichnet. Während Leibeigene personenbezogene Abgaben an ihre Herren zahlen müssen, sind die Abgaben der hörigen Bauern gutsbezogen.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rigkeit_(Rechtsgeschichte)

Woher ich das weiß:Recherche

Unterschied zwischen Hörigkeit und Leibeigenschaft:

Als Leibeigene werden Diener des Grundherrn bezeichnet, die dessen Land und Gut bewirtschaften.
Ehemals freie Bauern, die sich freiwillig dem Grundherrn unterstellt und ihm ihr Land übergeben haben, werden hingegen als zu diesem Land gehörend, als Hörige, oder auch – je nach Region – als Lassen, Laten, Liten bezeichnet. Während Leibeigene personenbezogene Abgaben an ihre Herren zahlen müssen, sind die Abgaben der hörigen Bauern gutsbezogen.

https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rigkeit_(Rechtsgeschichte)