Lehrer in Deutschland haben keine Schweigepflicht, sondern ein Verschwiegenheitsgebot . Das ist nicht das selbe, eine Schweigepflicht, wie sie Anwälte , Ärzte oder Priester haben bedeutet, dass sie niemanden etwas von dem Gesprächinhalt erzählen dürfen, wenn nicht eine Einwilligung besteht, der Gesprächsinhalt einer dritten Person weiter zu erzählen. Verschwiegenheitsgebot bedeutet, dass man den Sachverhalt durchaus vertraulich behandelt, aber sich durchaus mit Kollegen oder dem Schulsozialarbeiter austauschen darf. Wenn es aus pädagogischen oder psychologischen Gründen nötig ist, dürfen und sollen auch Elterngespräche geführt werden. Kein Verschwiegenheitsgebot besteht, wenn die Lehrkraft Kenntnis von einer Kindeswohlgefährdung oder einer Straftat bekommt.
Ich persönlich würde das Gespräch mit einem Schüler suchen und überlegen, wie man das weitere Vorgehen gestalten könnte. Aber ja, ich habe schon mit Einverständnis des Schülers ein Outing-Gespräch gegenüber den Eltern moderiert.