Was ist besser? Ehevertrag oder kein Ehevertrag?

17 Antworten

Zunächst mal stimme ich all denen zu, die bereits gesagt haben, dass es auf den Einzelfall ankommt. Ich würde auf jeden Fall gemeinsam zu einem Notar (nicht Scheidungsanwalt) gehen, und der soll dann erstmal erläutern, was der gesetzliche Güterstand für einen konkret bedeutet (und da kann es durchaus auch um Dritte gehen: Gläubiger, Fiskus...). Dann macht man eine Liste, was einen daran stört. Und wenn da dann genug drauf steht, damit sich ein Ehevertrag lohnt, dann macht man eben einen. Ohne Ehevertrag zu heiraten, bedeutet im Übrigen auch nur, dass man sich mit dem Ja-Wort auf dem Standesamt für den vom Gesetzgeber vorgesehenen "Standardvertrag" entscheidet - und der kann passen oder auch nicht.

Ein Ehevertrag muss zwar vor einem Notar geschlossen werden, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ein anderer Güterstand zwischen den Eheleuten vereinbart wird;

es geht in den meisten Fällen darum, den bestehenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft beizubehalten und nur bestimmte Regelungen zu treffen;

es werden dann beispielsweise Regelungen über den Zugewinnausgleich getroffen oder über einen Versorgungsausgleich;

z.B. kann vereinbart werden, dass im Falle einer Trennung z.B. das Vermögen aus einer eingebrachten Firma nicht darunter fällt oder z.B. ein ererbtes Haus;

zudem können Regelungen über den Versorgungsausgleich  und nachehelichen Unterhalt getroffen werden;

Das ist m.E. Ansichtssache. Lass dich am besten von einem Scheidungsanwalt beraten. Er kann dir genau aufzeigen, was es für Unterschiede bei Eheverträgen gibt und wo die Vor- und Nachteile liegen.

Wenn du keinen Ehevertrag machst, dann kommt automatisch die Zugewinngemeinschaft zum Tragen. Hier wird bei einer Scheidung alles geteilt, was während der Ehe angeschafft und verdient wurde. Dinge und Geld vor der Ehe gehören weiterhin jedem einzelnen (Belege und Kontoauszüge unbedingt als Nachweis aufbewahren).

Dann gibt es noch Gütertrennung. Bei diesem Vertrag muss bei Abschluss aufgelistet werden, was dir vor der Ehe gehört hat. Ansonsten gehört jedem das, was er anhand von Belegen angeschafft oder verdient hat.

Gütergemeinschaft - da gehört beiden alles (kenne ich mich nicht aus).

Was es sonst noch für Verträge gibt ??? - wie gesagt - lass dich von einem Anwalt informieren. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Die Entscheidung liegt allein an dir und deinem Partner.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft können Ehepaare in einem Ehevertrag auch eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbaren.

Gütertrennung - Wer möchte, dass die Vermögen beider Eheleute sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt bleiben, kann Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Dann fällt im Fall der Scheidung kein Zugewinnausgleich an, und es gibt während der Ehe keine Verfügungsbeschränkungen. Jeder Ehegatte kann allein über sein Vermögen verfügen, ohne dass der andere in irgendeinem Fall zustimmen müsste. Die Vereinbarung einer Gütertrennung muss ein Notar in einem Ehevertrag beurkunden.

Steuerrechtlicher Nachteil der Gütertrennung ist, dass im Falle des Todes eines Ehegatten auf das gesamte Vermögen der Eheleute nach Abzug des Freibetrages Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Im Gegensatz dazu ist bei der Zugewinngemeinschaft der Zugewinn steuerfrei (§ 5 ErbStG).

Gütergemeinschaft - Eheleute können auch eine Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 1415 BGB). Dadurch wird das Vermögen der beiden Partner grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen. Auch das, was die Eheleute vor der Ehe alleine besaßen, wird beim Abschluss des Ehevertrags gemeinschaftliches Vermögen.

Risiken birgt die Gütergemeinschaft, wenn ein Partner vor der Ehe Schulden hatte oder während der Ehe neue Schulden macht. Für diese ist der andere bei einer Gütergemeinschaft mitverantwortlich. Er haftet selbst dann, wenn er den Darlehensvertrag nicht unterschrieben hat und von den Schulden gar nichts weiß. Die Vorschriften zur Gütergemeinschaft sind kompliziert, deshalb wählen Ehepaare sie nur sehr selten als Güterstand. Eine solche Vereinbarung muss ebenfalls ein Notar beurkunden.

Quelle:https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/

Was besser ist- oder auch nicht, kommt auf den Einzelfall an.

Lg

Ich hatte keinen. Wir haben jeder behalten, was er vorher hatte und auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet. So geht es auch ohne Vertrag.