Was heißt das?

7 Antworten

Gemeint ist damit, daß ab 18 die Eltern nicht mehr informiert werden.

Wenn man den Text allerdings wortgetreu nimmt, endet die Information allerdings schon am 17 Geburtstag, weil ab dann das 18. Lebensjahr erreicht ist.
Das erste Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet am ersten Geburtstag, dann fängt das 2. LJ an.

bis 18 heißt wenn du 18 wirst besteht diese Informationspflicht nicht mehr.

"Erreicht" hat man das 18. Lebensjahr unmittelbar nach dem 17. Geburtstag. Es hätte "Vollendung" heißen müssen.

Bis zum 18. Geburtstag des Schülers werden die Eltern/Erziehungsberechtigte in Kenntnis gesetzt. Danach ist der Schüler ja volljährig, ab dann wird es nicht mehr gemacht.

Dort steht zwar ab 17, gemeint ist aber hoechstwahrscheinlich ab 18.

Mit "Erreichung" ist sicher "Vollendung" gemeint. Sonst wuerde das keinen Sinn ergeben.