4 Antworten

Ich weiß nicht so ganz...Ich persönlich finde zwei Jahre dafür ,dass sie einen Menschen umgebracht hat echt recht wenig...


annabg777  17.04.2025, 01:20

Das Landgericht Kaiserslautern hat die 21-jährige Angeklagte am Mittwoch wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss sie 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jährlich sechs Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen. Ihr Anwalt gab bekannt, dass keine Revision eingelegt wird.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/kaiserslautern-landgericht-prozess-frau-toetet-mann-100.html

Da muss man grundsätzlich erstmal aufpassen: Bildzeitung als Quelle...

Für das, dass sie jemanden umgebracht hat, ist das Urteil sehr milde, so empfinde ich das. Habe aber jetzt auch nicht weiter großartig dazu recherchiert.


annabg777  17.04.2025, 01:20

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/kaiserslautern-landgericht-prozess-frau-toetet-mann-100.html

Das Landgericht Kaiserslautern hat die 21-jährige Angeklagte am Mittwoch wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss sie 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jährlich sechs Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen. Ihr Anwalt gab bekannt, dass keine Revision eingelegt wird.

Thomas Richter  17.04.2025, 01:25
@annabg777

Ok, dann scheinen wohl auch Drogen im Spiel gewesen zu sein.

Verstehe nicht, was ADHS damit zu tun haben sollte, habe noch nie gehört dass jemand "wegen ADHS" eine andere Person angegriffen hätte. Aber wahrscheinlich ist das alles deep, was mit der Täterin los ist.

annabg777  17.04.2025, 01:26
@Thomas Richter

Der Mann tut mir nicht leid. Er ist häufiger negativ aufgefallen, und diesmal ist er eben an die falsche geraten. Pech gehabt. Finger bei sich behalten, meine Devise.

An allen Gerichten herrscht seit jeher bekanntlich Willkür.

heute ist ein Leben nichts mehr wert, nichtmals einem Richter


DietmarBakel  17.04.2025, 00:09

Normal wäre ein Freispruch wg Notwehr gewesen. Die näheren Tatumstände stehen ja nicht in der Bildzeitung.

CliffBaxter  17.04.2025, 00:11
@DietmarBakel

es ist keine Notwehr. Selbst das steht drin. Dementsprechend geht die Frau 20 Jahre in Bau. In anderen Ländern, nicht in Deutschland.

Obsidiantree 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 23:53

Du bist also der Meinung dass das Urteil zu milde ausgefallen ist?

CliffBaxter  16.04.2025, 23:57
@Obsidiantree

Bewährung für Erstechen? Das dürfte eine verheerende Signalwirkung haben. Und zu weiteren Messertaten förmlich einladen.

Obsidiantree 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 00:03
@CliffBaxter

Ja, allerdings Das könnte gut sein. Ein Po Grabscher ist jetzt auch nicht so gravierend Dass man dafür gleich jemanden erstechen muss mit dem Messer. Das ist schon heftig. Mich wundert, dass sie überhaupt Bewährung bekommt. Es handelt sich doch eigentlich um Totschlag. Andere Anwälte werden sich ja an dieses. Urteil koppeln in ähnlichen Fällen, um den Mandanten vor dem Knast zu schützen. In Amerika kriegst du dafür die TodesStrafe wenn du pech hast...Aber sie ist ja eine weiße Frau Da geht das schon klar. Eine Frau darf sich ja wohl verteidigen Hallo?!

CliffBaxter  17.04.2025, 00:06
@Obsidiantree

solche Urteile fördern das halt, dass Messertaten weiter zunehmen. Kriegse ja nix für.