Was haben Parteien für Aufgaben?

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Im Grundgesetz steht die allgemeine Aufgabe für ALLE Parteien. Grundgesetz Artikel 21: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Genaueres über deren Aufgaben steht dort nicht - und das ist auch gut so.

Weiter heißt es: "Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben." (Danach geht es um eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien.) Gruß, earnest

In Artikel 21, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz steht:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Und das ist soweit auch der wichtigste Punkt. Jede Partei hat Ideen, Ziele, Ideale und Meinungen, die sie auf Ebene der Parlamente, entweder in den Ländern oder im Bund, in die Gesetzgebung einfließen lassen wollen, um die Interessen des Volkes dadurch zu vertreten.

Interessant ist übrigens auch der § 1 des Parteigesetzes, der den schönen Titel "Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien" trägt: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__1.html

Hallo,

im Art. 21 des Grundgesetztes steht im ersten Satz: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit Weitere Erklärungen findest Du unter http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Parteien_in_Deutschland

Aktuell kann man aber eher das Gefühl haben, die Parteien arbeiten an der Willensbildung der Wirtschaft mit (siehe div. Gesetzesvorlagen durch Referenten aus der Wirtschaft oder aus Kanzleien)

Fähige Leute in die Regierung zu entsenden oder für den Fall das aus der Opposition solche vorzuhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Parteien_in_Deutschland#Aufgaben_der_Parteien

Aufgaben der Parteien [Bearbeiten]Das Parteiengesetzes benennt in § 1 als allgemeine Arbeitsaufgabe von Parteien das Mitwirken an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens und anschließend acht Punkte, wie diese Aufgabe insbesondere umzusetzen ist:

„(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“