Was für eine Konsequenz wird es sein?

2 Antworten

Das Geld, welches Du jeweils erhieltest, war das zweckbestimmt?

Wenn nein, dann hast Du es als Schmerzensgeld vereinnahmt und hältst die Gesamtsumme für vertretbar. Die Versicherungen waren einverstanden, denn ansonsten hätten sie nicht bezahlt. ==> So würde ich argumentieren.


Kikiiii330 
Fragesteller
 23.05.2024, 15:27

Das Problem ist das die eine Versicherung von der anderen ja nichts wusste . Ich hätte eine Versicherung Bescheid sagen müssen . So meinte das die eine Versicherung zu mir im Schreiben das ist die die mein Partner gehört. Nur wusste ich dieses nicht.

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Nordlicht979  24.05.2024, 09:55
@Kikiiii330

Es kommt immer auf die "Brille" an, durch die man den Fall betrachtet. Richtig ist, dass keine Versicherung gezwungen war, Dir ein Schmerzensgeld zu zahlen. Sie taten es auf Grund ihrer Pflicht bzw. freiwillig.

1) Die Versicherungen hätten sich auch bei Dir vor der Zahlung informieren können, ob noch von anderer Seite Schmerzensgeld gezahlt wurde.

2) Die Versicherungen hätten "Zahlung unter Vorbehalt" leisten können. Das hätte dann so ausgesehen: "Wir überweisen den Betrag von xxx € als Schmerzensgeld unter dem Vorbehalt, dass kein Dritter für die erlittenen Schmerzen aufkommt."

Beide Versicherungen haben darauf verzichtet. Daraus kann man ableiten: Es war ihnen zum Zeitpunkt der Überweisung egal, ob sie alleine Schmerzensgeld überweisen oder ob das auch noch ein Dritter tut.

Du hast von beiden Seiten das Geld gutgläubig - es steht mir zu - erhalten. Insofern hast Du Dich schon mal nicht strafbar gemacht. Wenn es vor Gericht gehen sollte, wird vermutlich ein Richter prüfen, ob die Doppelzahlung angemessen war und ob Du hättest erkennen müssen, dass eine Doppelzahlung falsch ist. Du bist davon ausgegangen, dass sich die Versicherungen das Schmerzensgeld geteilt haben. Das wird eine Ermessensentscheidung werden. Ich würde mich schon jetzt nach einem guten Anwalt für Schadensfälle erkundigen.

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Wahrscheinlich.

Vielleicht kommt auch noch eine Anzeige wegen Betruges.