Was das Gericht bestimmt gilt, oder?
Aber ist, wenn der Richter jemand verurteilt ohne Grundlage zum Gesetz? Man kann ja einfach sagen, dass man das nicht akzeptiert, oder?
9 Antworten
Der Richter muss sein Urteil begründen und dabei auch die angewandten Gesetze benennen, ein Urteil ohne Gesetz gibt es nicht.
Wenn man das Urteil für nicht gerechtfertigt hält, so kann man dagegen Rechtsmittel einlegen (z. B. Berufung oder Revision), man muss diese Rechtsmittel aber auch entsprechend begründen.
Womit Du mir nichts neues erzählst. Das Ganze ist aber im Grunde überflüssig, denn unbegründete Widersprüche zählen ohnehin nicht.
Ach wie nett, aber Du kannst Dir Deine Erklärungen sparen.
Übrigens kann man Zitate hier auch entsprechend kennszeichnen, vermutlich kannst Du das aber auch nicht
Dein Geschreibsel wird immer langweiliger, es ist einfach nur Schwachsinn.
So und nun reicht es, aber Du möchtest ja immer noch das letzte Wort haben, dann viel Spass.
Ein Richter kann sich der Rechtsbeugung strafbar machen.
Ein Urteil ohne plausible Begründung bzw. ein offensichtlich rechtswidrig getroffener Richterspruch wird in der Regel durch eingelegte Rechtsmittel in der nächsten Instanz kassiert.
Nehmen wir ein Beispiel: die große Strafkammer verurteilt einen Angeklagten, dessen Unschuld bewiesen wurde, wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Als Grund steht in der Urteilsbegründung: "Die Unschuld des Angeklagten ist bewiesen. Nach Ermessen der Richter wird er dennoch veruteilt.", o.ä.. Der BGH sollte dann im Revisionsverfahren das Urteil aufheben.
Geschieht auch das nicht, liegt ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte vor und das Bundesverfassungsgericht kann das Urteil für rechtswidrig erklären.
Die deutschen Gerichtsbarkeiten sind glücklicherweise in mehrere Instanzen gegliedert, mindestens in zwei, sodass eine richterliche Willkür nur begrenzt Erfolg haben kann.
Einfach ablehnen kann man einen Richterspruch nicht.
Nein. Du kannst Berufung oder Revision beantragen, damit ist das Urteil voresrst nicht rechtskräftig oder nur vorläufig.
Eine andere Kammer oder ein anderes Gericht verhandelt dann neu.
Du kannst auch Anzeige wegen Rechtsbeugung stellen, das jedoch erfordert sehr grobe, absichtliche Vergehen des Richters.
Das Gericht bestimmt nichts, es trifft Entscheidungen anhand von Gesetzen.
Ein Richter kann kein Urteil ohne Gesetzesgrundlage fällen.
Ein Richter spricht immer aufgrund irgendwelcher Gesetzesvorlagen seine Urteile. Natürlich gibts auch Grenzfälle, wo es Auslegungssache ist, dann kannst Du Widerspruch einlegen und eine höhere Instanz urteilt neu oder bestätigt dies.
Ob Du willst oder nicht, Du hast das endgültige Urteil dann zu akzeptieren
Das sind keine Gesetzesvorlagen, sondern Gesetze. Widerspruch gibts beim Urteil nicht.
Na gut, falsche "Wortwahl", ändert aber nichts an der Antwort. Also Revision statt Widerspruch und Als Vorlage das Gesetz statt Gesetzesvorlage :-) :-)
Fast richtig. Nicht alle Rechtsmittel müssen begründet werden.