Was darf ich auf Wattpad veröffentlichen?

2 Antworten

Das würde sich dann Fanfiction nennen und wäre, rein rechtlich betrachtet, illegal. Allerdings werden Fanfictions i.d.R. nicht strafrechtlich verfolgt, solange man diese kostenlos zur Verfügung stellt. Und auch, wenn ruhrgur rein rechtlich gesehen nicht falsch liegt, passiert es in der Realität doch sehr selten, dass Fanfiction-Schreiber rechtlich belangt werden, weil sich der Aufwand, der wiederum mit Kosten verbunden ist, nicht lohnt, um irgendwelche Kinder/Jugendlichen abzumahnen, die ihre Fantasien kostenlos im Internet zum lesen anbieten. Zu richtigen Strafen wie einer Geldstrafe kam es bisher nämlich fast nie, sondern wenn eher zu einer Abmahnung und dem Schriftlichen Versprechen, dass man dies in Zukunft unterlässt. Aber auch das geschieht extrem selten.

Im Internet gibt es so genannte Blacklists mit Namen von Autoren oder berühmten Persönlichkeiten, die Fanfictions zu ihren Werken eindeutig verboten haben und Verstößen dagegen auch tatsächlich nachgehen lassen. Bushido gehörte meines Wissens nach auch dazu.

So oder so, in Panik verfallen muss man also nicht direkt, nur weil man eine Fanfiction veröffentlicht hat. Wäre dem so, würden Seiten wie Fanfiktion.de wohl nicht schon seit Jahren existieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Liebe Grüße

Ob du Geld verdienst oder nicht spielt keine Rolle. Sobald du fremdes geistiges Eigentum, das die Schöpfungshöhe erreicht, ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder einen gesetzlich erlaubten Nutzen verwertest, verstößt du gegen das Urheberrecht; eine öffentliche Verbreitung wäre strafbar (§ 106 UrhG) und kann, was deutlich wahrscheinlicher ist, auch zivilrechtlich geahndet werden.

Darüber hinaus verstößt du auch gegen das Markenrecht, wenn du markenrechtlich geschützte Begriffe in einer Form verwendest, die für die jeweilige Marke als Schutzklasse registriert wurde. In deinem konkreten Beispiel (Superman) sind z. B. auch "elektronische Veröffentlichungen" geschützt (Register-Nr. 002973675), die unberechtigte Nutzung kann hier ebenfalls sowohl straf- (§ 143 I Nr. 1 MarkenG) als auch zivilrechtlich geahndet werden.

Manche Rechteinhaber erlauben aber Fan Content explizit und stellen hierfür eine Lizenz aus, meist eine sog. Fan Content License oder Fan Content Policy. Im konkreten Einzelfall müsstest du überprüfen, ob eine solche vorliegt und wenn ja was diese umfasst.

LG