Was bringt das Wettbewerbsverbot (wie lange hat man es)?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Servus,
das Wettbewerbsverbot wird nicht verhängt, es besteht.
Dieses besagt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Konkurrenz darstellen darf. Beispielsweise in Form einer Nebenbeschäftigung.
Dieses gilt bis maximal 2 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und über die gesamte Beschäftigungsdauer.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder
In einschlägigen Berufen ist das üblich. Natürlich kannst du nicht einfach die Kundenliste deines Arbeitgebers kopieren, und dich dann mit diesem "Kapital" selbständig machen.