Nachvertragliches Wettbewerbsverbot zwischen Zeitarbeitsfirma und Betrieb - Welche Rechte habe ich?
Zur Zeit bin ich über eine Zeitarbeitsfirma bei einem bekannten Fashion Store angestellt, bin als kurzfristig Beschäftigter auf Vollzeitbasis unter Vertrag und da mir die Arbeit gefällt und ich nur noch wenige Wochen dort bin und ich danach nichts zu tun habe, habe ich vor dort als fest Angestellter anzufangen (nicht über eine Zeitarbeitsfirma wo ich mehr arbeite und weniger verdiene). Als ich aber mal mit einer Managerin des Betriebs gesprochen habe, hat sie mir gesagt dass zwischen dem Betrieb und den Zeitarbeitsfirmen, über die er seine Aushilfen bekommt, geregelt ist, dass man 6 Monate lang nicht bei dem Betrieb angestellt werden darf ohne dass er eine horrende Summe an die Zeitarbeitsfirma zahlen muss, was nicht passieren wird. Dieses Wettbewerbsverbot hindert mich also für ein halbes Jahr daran, dort Festangestellter zu werden (Alternative ist, ein halbes Jahr lang woanders zu arbeiten...), jedoch habe ich gelesen dass man als Arbeitnehmer Anspruch auf Karenzentschädigung hat während der Zeit, in der das Wettbewerbsverbot gültig ist. Da selbiges aber im Vertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Betrieb geregelt ist, habe ich nun die Frage ob ich trotzdem Anspruch auf Karenzentschädigung habe (wie wenn das Wettbewerbsverbot zwischen mir und der Zeitarbeitsfirma vertraglich geregelt wäre), oder ob ich dadurch außen vor gelassen werde. Außerdem möchte ich wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, das Wettbewerbsverbot zu umgehen, damit ich sofort bei dem Betrieb angestellt werden kann (ohne die Provision für die Zeitarbeitsfirma bezahlen zu müssen)?