Was bringt das Wettbewerbsverbot (wie lange hat man es)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Servus,

das Wettbewerbsverbot wird nicht verhängt, es besteht.

Dieses besagt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Konkurrenz darstellen darf. Beispielsweise in Form einer Nebenbeschäftigung.

Dieses gilt bis maximal 2 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und über die gesamte Beschäftigungsdauer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder

In einschlägigen Berufen ist das üblich. Natürlich kannst du nicht einfach die Kundenliste deines Arbeitgebers kopieren, und dich dann mit diesem "Kapital" selbständig machen.