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Soll ich mitspielen oder nicht?

Ich weiß jetzt schon, dass die Verbandsmeisterschaft(Schach U16) eine große Katastrophe für mich werden wird

Ich habe mich dafür qualifiziert habe aber große Angst bei dem tunier richtig aufs maul zu bekommen.

Ich habe halt, sobald ich gegen ungeföhr gleich gute oder schlechtere Spieler verliere oder nur remis spiele Probleme in den Partien danach gut zu spielen.

Es meinen zwar viele ich hätte Chancen zur nächsten Ebene zu kommen ( ich glaub es zwar nicht, sind so 16 Leute und bin wahrscheinlich so auf 5 oder 6 gesetzt und die ersten 2 oder 3 kommen weiter aber viele andere sehen mich halt als guten Gegner (ich KANN in AUSNAHMEFÄLLEN wirklich krass spielen, ansonsten spiele ich scheiße) und ich überlege halt nicht mitzuspielen weil ich angst habe da extrem krass abgezogen zu werden (die wirklich guten rechnen mir keine schlechten Chancen zu, aber ich habe Angst nicht mithalten zu können und mal wieder dort zu verkacken (letztes Jahr ging halbwegs, aber zweimal habe ich dort mega scheiße gespielt) und ich weiß echt nicht ob ich da mitspielen soll.

Was sagt ihr dazu? Soll ich mitspielen oder nicht?

P.S. Ich habe 1674 DWZ und 1769 ELO gibt dort ein oder 2 mit 1900 2 mit 1800 und noch nen anderen 1700er und noch so 5 1500-1600er und einige schwächere Spieler.

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bauamt/ Nutzungsänderung?

Meine frage bezieht sich auf das Bauamt / Bereich Nutzungsänderung. Im Eigenheim sollte im kellerraum ein Hundesalon eingerichtet werden.Ich habe alle Anträge zusammen mit meinem Bauzeichner eingereicht und auch alle Brandschutzverordnungen berücksichtigt. Es erfolgte eine Ablehnung seitens des Bauamts ,da sich die Imobilie im Wohngebiet befindet. Das heißt für mich ein Ladenlokal anmieten , dieses wäre mit monatlichen Mehrkosten die nicht unerheblich sind verbunden, dies muss ich akzeptieren. Mein Bauzeichner und ich war aber denoch verwundert, da wir davon ausgingen das die Genemigung kein problem wäre. Denn im gleichen Ort, sogar ein reines Wohngebiet wird seit geraumer Zeit ein Hundesalon im Eigenheim / Keller betrieben. Auf meine Frage weshalb dort eine Genemigung erteilt ist, sagte man mir die Dame würde den Raum ohne Genemigung betreiben das wäre dem Bauamt auch bekannt, aber man hätte sie bisher einfach machen lassen, obwohl keine Brandschutzauflagen eingehalten werden.Und es läge im Ermessen das Bauamtes ob sie das untersagen oder nicht, das ginge mich nichts an.

Nun stellt sich mir die Frage ob in diesem Fall nicht das Wettbewerbsrecht greift? Darin heißt es doch jeder muss die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen haben. Ich habe eine hohe Ladenmiete, und die Dame praktiziert , alles kostengünstig zu hause , ohne Genehmigung. Weiß jemand wie ich nun weiter vorgehen kann? LG

Recht, Wettbewerbsrecht, Nutzungsänderung

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