Nach langer Recherche bin ich auf dieses Paragraph gestoßen https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html der besagt dass man mit falschen irreführenden angaben keine Produkte verkaufen darf wie z.B Heilmittel für krebs oder man schreibt nur noch 1 Produkt ist verfügbar obwohl man 100 Produkte noch hat. Aber dies untersagt nicht den Verkauf von Sozialen Signalen (Likes usw.) weil der Kunde die Likes wie in der Beschreibung angegeben ist, auch für sein Geld dies auch bekommen würde. Wie seht ihr das? Habe von einem Anwalt die Antwort bekommen es sei verboten laut dem Gesetz und von dem anderen Rechtsanwalt wurde mir gesagt es sei nicht verboten, da es kein konkretes Gesetz für dieses Geschäftsmodell gibt
Ist der Verkauf von Likes usw. verboten?
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