Was bedeutet längsseits des Schiffes bei Incoterms?

4 Antworten

FAS (free alongside ship) bedeutet, dass die Lieferung und Verladung nur bis an das Schiff heran auf den Pier (an die Anlegestelle) erfolgt im Gegensatz zu FOB (free on board), wo die Ware an Bord, d. h. dann über die Reeling des Schiffs, geliefert wird. Die Lieferverpflichtung (Kostenübergang) und Haftung des Verkäufers endet bei der Lieferung gemäß Incoterm FAS dann an der Anlegestelle des Schiffes, wo die Ware zur Verladung bereitgestellt wird.

Bei den Incoterms handelt es sich um sogenannte "Lieferklauseln". Sie regeln die Kostenübernahme und den Gefahrenübergang für Sendungen. Die Klausel "FAS" wird ausschließlich für Seeverladungen angewandt und mit dem Ort ergänzt, in dem der Exporthafen liegt, z. B. "FAS Hamburg Seaport". In der "F-Gruppe" der Incoterms trägt grundsätzlich der Empfänger die Transportkosten für den Haupttransport (hier die Seefrachtkosten). Hierzu zählen auch die Lieferungen auf Basis "FCA" und "FOB".

Im Gegensatz zur Lieferung "FOB vereinbarter Verladehafen" trägt der Verkäufer bei einer Lieferung FAS Verladehafen nicht die Ladegebühren im Hafen, sondern nur die Kosten bis zur Entladung des LKW im Entladehafen vor dem Schiff. Deshalb auch "Free alongside Ship". Auch das Transportrisiko geht bereits nach dem Entladen des LKW und VOR dem Überqueren der Schiffsreeling auf den Käufer über, im Gegensatz zum Gefahrenübergang an Bord des Schiffs bei einer Lieferung FOB (Free on Board).

Also bei Lieferung FAS wechseln die Verpflichtungen des Verkäufers an den Käufer hinsichtlich Kosten und Gefahrenübergang im Hafen am Schiff, vor dem Beladen und vor dem Überqueren der Ladung über die Schiffsreeling.

benannter Ort, d.h. Verschiffungshafen bei welchem die Gefahr auf den Käufer übergeht. z.B. wenn die Ware vom Kai oder vom Wasser mit den Ladeeinrichtungen am Kai verla­den werden kann, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. 

"Längsseits" bedeutet "neben dem Schiff". FAS bedeutet also, das der Lieferant die Ware bis an das Schiff liefert bzw bis an die Stelle, von der aus die Ware auf das Schiff verladen werden kann. Die Verladung und der weitere Transport muss dann der Käufer bezahlen.