Was bedeutet das "e" bei Inhaltsangaben?

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> Das kleine Symbol „e“ resultiert aus dem Kennzeichnungsrecht für Lebensmittel in Deutschland (z. B. Eichgesetz, Fertigpackungs-Verordnung). Fertigpackungen dürfen in Deutschland nur dann gewerbsmäßig in den Umlauf gebracht werden, wenn die tatsächliche Füllung („Nennfüllung“) innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Füllmengenbereichs liegt. Das Symbol „e“ zeigt die Einhaltung dieser Vorgabe an und muss deswegen eng an der Volumensbezeichnung abgedruckt werden. gefunden bei http://www.tetrapak.de/faq/ Ziffer 16


MathiasMuench  03.11.2007, 01:00

Prima, mit dem Link ist die Frage wohl geklärt. Es ist das "EWG-Zeichen" nach Anlage 9 zur Fertigpackungs-Verordnung. Es zeigt die Füllmenge an (die würde ich aber trotzdem als Tara- oder Netto-Gewicht bezeichnen), die nach den Bestimmungen des Eichgesetzes und der Fertigpackungs-Verordnung ermittelt wurde.

also bei Galilelo haben die gesagt das "e" steht für etwa soll heissen die menge in der verpackung entspricht in etwa der angebenen menge

Das "e" steht für "netto" und gibt das Gewicht oder Volumen des Packungsinhaltes an. Damit kann man klar von "brutto" (inkl. Verpackung) oder "tara" (nur die Verpackung) unterscheiden. Das, was hinter "e" steht, erhält man also wirklich!

(Das "e" ist dabei immer so groß geschrieben, daß es etwa die Größe einer Ziffer hat.)


schubert 
Beitragsersteller
 01.11.2007, 21:31

Naja, dass z. B. bei einer Flasche Bier mit "e 0,33l" Verwechslungsgefahr zwischen Brutto und Netto besteht, schließe ich mal aus. ;-)

sender  01.11.2007, 19:53

Du meinst 'Einwaage'. Ich glaube, das war aber nicht gemeint.

das e ist nicht bei den inhaltsangaben, sondern bei den größenangaben bzw gewicht. das e zeigt an, dass die verpackungsgröße einer von vielen europa-normen entspricht. es sind aber bestrebungen im gang, diese überbürokratisierung zurückzuschrauben.


sender  01.11.2007, 19:52

Ja, das wirds wohl sein.