Sicher gibt es hier Experten. Die kennen aber weder den Arbeitsvertrag noch den entsprechenden Tarifvertrag. Wie sollen wir die Wirksamkeit dieser Kündigungsklausel prüfen?
Wegen des Tarifvertrags kann nur die Gewerkschaft eine Aussage treffen.
Gesetzlich kann eine 6-wöchige Kündigungsfrist in der Probezeit, bei Aushilfsarbeitsverhältnissen oder bei weniger als 5-jähriger Betriebszugehörigkeit in Ordnung gehen: gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Unabhängig von der Frist sind aber die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten.
Wenn es nicht unbedingt die Partyszene von Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Mitte, Kreuzberg oder Schöneberg sein soll, dann geht zweierlei:
Entweder man zieht in die Nähe der Kneipenszene in der Innenstadt (Wedding, Moabit, Neukölln). Der Ruf dieser Bezirke ist sehr schlecht, die Wohnqualität aber erheblich besser als der Ruf. Grün und ruhig kann man es z.B. im Wedding in der Nähe des Humboldthains oder der Rehberge haben oder in Moabit entlang der Spreeschleifen. Neukölln kenne ich nicht so gut.
Oder man zieht in die grünen Außenbezirke. Zehlendorf entlang des Grunewalds und der Seen ist wunderschön, aber teuer. Günstiger, auch grün, aber nicht ganz so schön ist es in Pankow oder Köpenick.
Wichtig für den Wohnwert ist m.E. die Infrastruktur, insbesondere Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten. Die Infrastruktur ist grundsätzlich innerhalb des S-Bahn-Rings sehr gut, außerhalb lässt sie zu wünschen übrig. Zehlendorf und Köpenick haben sehr lange Anfahrtswege in die City, Pankow ist dagegen gut an die Innenstadt angeschlossen, hat aber nur eine nennenswerte Einkaufsmöglichkeit und praktisch keine Kneipen und Restaurants.
Schau mal hier: Welche Gegend in Berlin würdet Ihr mir zum Wohnen empfehlen?
Ansonsten helfen natürlich immoscout24 und immonet weiter. Für Studenten ist es aber das beste, die Schwarzen Bretter an den Universitäten abzuklappern. Wenn man als Potsdamer Student unbedingt in Berlin leben will, liegen die Schwarzen Bretter an der FU am nächsten. Neuerdings gibt es Schwarze Bretter einiger Unis auch schon online im Internet.
Ich überlege mir ernsthaft, ob man diesen Sender überhaupt noch anschalten sollte.
Das Anbringen von Balkons an der Hausfassade ist eine bauliche Veränderung, die das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert und nicht mehr der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Es handelt sich auch nicht um eine Modernisierungsmaßnahme nach § 22 Abs. 2 des neuen WEG. Für eine solche bauliche Veränderung ist nach neuem WEG-Recht (seit 1.7.07) ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
Sofern ein MehrheitsBeschluss ohne Zustimmung des einen Betroffenen gefasst wird, kann der Beschluss dennoch bestandskräftig werden, wenn er von dem Betroffenen nicht innerhalb der Anfechtungsfrist (1 Monat ab Beschlussfassung) gerichtlich angefochten wird.
Kraudischen, nicht verzweifeln! Das alles hört sich wirklich sehr abenteuerlich an. Gibt's in Eurer Stadt/Gemeinde keine ehrenamtlichen Hartz4-Beratungsstellen?
Wenn nicht, würde ich Widerspruch einlegen (klar, das Amt lehnt immer ab, aber wenigstens ist die Frist gewahrt und der Bescheid kann nicht bestandskräftig werden), Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen, einen Sozialrechtler beauftragen, erst einmal Akteneinsicht zu nehmen, und zur Not gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht klagen. Die Erfolgsquoten sind relativ hoch. Nur Mut!
"Stillen ist das beste Angebot für Mutter und Kind. Für die meisten Säuglinge ist ausschließliches Stillen in den ersten sechs Monaten die ausreichende Ernährung. Wenn eine Mutter nicht stillen kann oder möchte, ist Fertigmilch, d. h. industriell hergestellte Säuglingsanfangsnahrung das beste Angebot."
Hierzu eine Information des Bayerischen Gesundheitsministeriums: http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/fachinformationen/ernaehrung/ernaehrung_gruppen/ernaehrung_saeugling.htm
Am besten nicht so viel auf die altertümlichen Vorstellungen der Eltern hören, sondern im Zweifel auf den Kinderarzt.
In Sportforen kursiert häufig dieser Link: http://www.myp2p.eu/index.php?part=sports
Rechnungen verjähren nicht, nur Ansprüche können verjähren.
Aber ich vermute mal, die Frage sollte lauten, ob man das Rechnungschreiben unbegrenzt hinauszögern kann oder ob es eine Frist gibt, innerhalb der die Rechnung beim Empfänger sein muss. Nein, eine solche Frist gibt es nicht. Sobald aber die Forderung verjährt ist, kann man sich das Rechnungschreiben allerdings sparen. Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ein Anspruch verwirkt sein kann, nämlich wenn der Rechnungsteller sehr lange mit der Rechnung gewartet hat und ein Vertrauen gesetzt hat, dass er keine Rechnung mehr schreiben werde: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung.
P.S. Beim Fragestellen gibt es ein großes Feld, in dem man seine Frage erklären kann. Dann müssen die anderen nicht rumrätseln, was eigentlich der Inhalt der Frage sein soll.
Communauté Européenne - Europäische Gemeinschaft
Für die Fälle, in denen ein Anwalt stirbt oder wegen Krankheit, Insolvenz usw. die Anwaltszulassung verliert, bestellen die Anwaltskammern einen Kanzleiabwickler. In einem solchen Fall sollte man sich an die örtliche Anwaltskammer wenden. Die kann sagen, ob schon ein Abwickler bestellt wurde und wie der zu erreichen ist. Wenn man einfach einen anderen Anwalt beauftragt, muss man u.U. auch die Kosten zweimal tragen.
Dann wird wohl die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren zum 31.12. des 3. Jahres greifen. Kommt aber auf die Art des Anspruchs an, den der Gutschein verschafft, und auf mögliche Zeiten der Verjährungshemmung.
Der Cousin kann z.B. der Neffe ihrer Mutter sein. Dann kann der Cousin noch einen älteren Bruder oder Halbbruder haben, der ihr Vater ist. Dadurch ist der Cousin gleichzeitig Onkel. Vielleicht war der Onkel aber auch gar kein richtiger Onkel, sondern ein angeheirateter Onkel oder Patenonkel.
Wichtig ist, dass sich der Sitz verstellen und an das Wachstum des Kindes anpassen lässt. Beim Kauf sollte das Kind dabei sein und verschiedene Laufräder ausprobieren. Denn es geht nicht nur um die Sitzhöhe, es gibt auch Laufräder mit sehr unbequemen Sitzen.
Das Thema Kügelchen und wie sie wirken aus wissenschaftlicher Sicht ein recht langer, aber sehr lehrreicher Text: http://www.gwup.org/themen/berichte/homoepathie.html
Da hier eine Härtefallscheidung ohne Abwarten der 1-jährigen Trennungszeit gewollt ist und da eine deutsch-ausländische Wiederverheiratung geplant ist und wahrscheinlich auch noch ein ausländerrechtliches Problem daran hängt, würde ich empfehlen, einen Familien- und Ausländerrechtler zu Rate zu ziehen.
Ansonsten ist die Antwort: Ja, man kann auch nach 3-monatiger Ehe die Scheidung einreichen.
Da wir alle die Nebenkostenabrechnung nicht gesehen haben, den Abrechnungszeitraum nicht kennen und nicht wissen, warum der Vermieter erst jetzt abrechnet, können wir nicht mit "Ja, der Vermieter darf aufrechnen" oder "Nein, darf er nicht" antworten:
Hier mal das Gesetz: "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." (§ 556 Abs. 3 BGB).
Wenn danach einem Vermieter eine Nachforderung nicht mehr zusteht, dann darf auch nicht mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet werden.
Das iss nich falsch, i + g im Ablaut spricht man in Nord- und Mitteldeutschland als ich.
Und Magdeburg heißt richtich ausgesprochen Machdeburch. (-;
Bei http://www.anwaltsauskunft.de (Deutscher Anwaltsverein) kann man nach Ort, Postleitzahl, Rechtsgebieten usw. suchen. Ansonsten gibt es noch anwalt24 und viele andere Suchseiten im Netz und natürlich die örtlichen Anwaltskammern, die Kontaktdaten von Rechtsanwälten haben. Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat z.B. eine Suchfunktion, ebenfalls mit Rechtsgebieten, PLZ usw.