Warum ist es verboten, einen Diebstahl zu provozieren?
Man könnte jetzt ein Fahrrad unabgeschlossen abstellen, wo es jeder klauen könnte (aber natürlich nicht darf) und sich dabei im Busch verstecken und warten bis es einer versucht, zu klauen. Dann könnte man denjenigen schnappen, festhalten und die Polizei rufen.
Dieser jenige wird dann mit Geldbuße belegt und dadurch abgeschreckt oder je nachdem sogar festgenommen und schon hat man einen Menschen weniger in der Gesellschaft, der potenziell, Diebstahl begehen würde und dann wirklich jemanden beklauen könnte. Wäre doch schön.
Jedoch ist es verboten, jemanden zu einer Straftat herauszufordern, was übrigens schwer zu definieren ist. Aber Diebstahl ist in jeglicher Form verboten, egal wie attraktiv oder einfach es ist. Die Polizei ist unterbesetzt und somit überfordert mit der Vielzahl an (potenziellen) Straftätern. Würde man diese jedoch schnappen, hätte man im Umkehrschluss weniger Arbeit, da sie wenn sie im Gefängnis sind bzw. abgeschreckt sind, auch keine Straftaten mehr begehen können oder sich trauen.
Übrigens: Die Aufklärungsrate bei Fahrraddiebstählen liegt bei gerade einmal 10%
8 Antworten

Das ist nicht strafbar, vgl. JuS 2015, 19 von Prof. Dr. Thomas Rönnau.
Ausschnittsweise:
Das Ergebnis der strafbaren Anstiftung wird heute aber unter Hinweis auf den Strafgrund der Teilnahme (teleologische Auslegung) ganz überwiegend abgelehnt und zu Recht die Straflosigkeit der Provokation zu einer nur versuchten Tat postuliert. Dogmatischer Anknüpfungspunkt ist dabei herrschend der Gedanke, dass das Unrecht der Teilnahme einen mittelbaren, dh über den Haupttäter geführten Angriff auf das tatbestandlich geschützte Rechtsgut voraussetzt. Für die Täter- wie die Teilnehmerstrafbarkeit unerlässlich ist nämlich ein sozialschädliches Verhalten, das sich grundsätzlich erst aus einer (zumindest angestrebten) Rechtsgutsbeeinträchtigung ergibt.
Daran fehlt es hier.

So einfach ist das nicht.
Angenommen der "Dieb" nimmt das Fahrrad, das du absichtlich unabgeschlossen öffentlich ausgestellt hast mit. Dann könnte darin ein Gewahrsamsbruch zu sehen sein. Gewahrsamsbruch meint die Aufhebung von Fremdgewahrsam gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers. Wenn du aber eine Falle aufstellst, möchtest du objektiv, dass jemand das Fahrrad wegnimmt und der Gewahrsam zumindest vorübergehend auf den Dieb übergeht. Damit liegen bereits die Voraussetzungen für eine Bestrafung des Haupttäters nach § 242 StGB nicht vor, womit sich auch eine Teilnahme in Form einer etwaigen Anstiftung erübrigt.
Auch eine Unterschlagung kommt mE nicht in Betracht, da der Zueignungswillen - freilich in Abhängigkeit der konkreten Tatsituation - nicht unbedingt erkennbar ist, soweit der Täter das Fahrrad bloß an sich nimmt.

Dann verbleibt es bei einem versuchten Diebstahl. Das Fahrrad ist ein blödes Beispiel, aber generell ist es eine klassische Diebesfalle.

Alle Jubeljahre passiert es mir, dass ich in der Osnabrücker Innenstadt mein hochpreisiges Fahrrad abstelle und stumpf vergesse, es abzuschließen. Mitunter steht es dann da den ganzen Tag herum. 3-4 Mal ist mir das schon passiert - geklaut wurde es nie! :-)
Meine Erfahrungen mit der Menschheit sind also so, dass deine Idee gar nicht immer funktionieren würde...:-)

Die Anstiftung zum Diebstahl ist ja die Teilnahme an einer Straftat - und eben deshalb auch mit Strafe bedroht.

...sehe dich dann im Gebüsch....
Hoffentlich Haut dir dann der verhinderte Dieb nicht eine auf die Glocke, wenn du ihn stellen willst.
Du bist kein Poizist, kein Hilfspolizist . Also ist es auch nicht deine Aufgabe, Diebstähle zu provozieren. Deine Überlegung ist ja nicht schlecht, aber meinst du, dass sich ein Fahrraddieb, nur, weil er 1x geschnappt wurde, künftig einen weiten Bogen um Fahrradständer macht? Ich glaube nicht daran.