Warum hat der mich bedrängt?
Ich ging heute morgen zum Bahnhof in unserem gottverlassenen Dorf. Ein Typ war da, wollte einen Kuss von mir. Obwohl ich aus Selbstschutz sagte ich hätte einen Freund. Er kam immer näher und bedrängte mich... warum hat der das getan?
10 Antworten
Obwohl ich aus Selbstschutz sagte ich hätte einen Freund.
Ungünstige "Begründung"....
denn es drückt sinngemäß aus: ( kann so interpretiert werden ) " ja, ich würde wollen, habe jedoch einen Freund ...wie lösen wir das Problemchen... ?"
Besser: "ich will nicht !" ( ohne Erklärung/Begründung)
warum hat der das getan?
Das lässt sich schlecht einschätzen...vielleicht:
- innere Einsamkeit
- sexuelle Dinge
- Machtausübung
- uvm...
Das ist aber unrelevant, denn wenn du so etwas nicht willst --egal aus welchem Grunde--gibt es keinerlei Recht für den Typen, dich zu bedrängen/zu belästigen
Auch wenn du nicht weißt, wer es war, solltest du eine Anzeige bei der Polizei machen
Da du ihn nicht kanntest, ist er auch nicht aus deinem gottverlassenen Dorf.
Es könnte jemand sein, der dich schon länger beobachtet...oder sich gerne an einsamen Bahnhöfen rum treibt, um Frauen zu belästigen/bedrängen
Evtl. gelingt es in der örtlichen Presse einen Bericht darüber zu erwirken....der Typ soll es ruhig wissen
Dich wehren, im kräftig eine rein hauen. So was geht gar nicht! Egal wo und wer. Wenn du es nicht möchtest, hat er nichts zu melden!
Also erst mal würde ich die Polizei verständigen und eine Anzeige wegen Sexueller Belästigung aufgeben.
Nun zu deiner Frage: Eventuell ist er einsam oder er findet dich attraktiv. Anderseits kann es einfach sein dass er versucht hat dich zu küssen weil er einfach jemanden küssen wollte.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Woh woh woh...
Ich wäre ganz vorsichtig mit solchen laienhaften Rechtsausagen.
Es gilt immer noch das Abwägen der Verhältnismäßigkeit!
Die genaue Situation kennt hier keiner.
Hat der Täter sie nur belabert oder hat er körperliche Aktionen angewandt?
Bei ersterem bist du definitiv dran wegen Körperverletzung.
Ich habe extra den Paragraphen mit eingefügt, d.h dauert es 10 Sekunden sich über die dort herschende Rechtslage zu informieren. Wenn sie von dem Täter berührt oder eventuell sogar festgehalten wurde oder wird, dann ist es in jedem Fall berechtigt Notwehr anzuwenden weil das eigene Wohl in Gefahr ist.
Ich sage es gerne noch einmal...
Notwehr ist nicht gleich Notwehr. Es gilt die Verhältnismäßigkeit! Wenn er sie kurz berührt und sie schlägt ihm den Schädel ein, ist sie dran.
Belabert er sie nur und sie haut ihm paar in die Fresse, ist sie dran.
Denn die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben.
Deswegen, vorsichtig mit solchen allg. Aussagen.
Bei sexueller Belästigung geht es um Macht.
Hier äußert sich das darin, dass es ihm egal war, was du willst, sondern es nur darum ging, was er will.
Ihm ging es um die Befriedigung seiner Bedürfnisse. Deine wurden komplett ignoriert. Zählten nicht.
Zeig ihn ruhig deswegen an. Manche Typen müssen es auf die harte Tour lernen.
Weil er unbedingt eine Anzeige wollte. Solltest Du evtl. noch machen. Er hätte ja auch noch handgreiflich werden können.
Er sagte er wolle nicht nur einen Kuss. Er wolle liebe und Beziehung... und mehr