Warum dürfen Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten?

5 Antworten

Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.

Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten.

http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/rechte-der-fluechtlinge/

anerkannte Asylanten dürfen schon immer hier arbeiten oder auch studieren :) die sind Bafög berechtigt

Asylbewerber die 3 Monate hier sind dürfen arbeiten, das ist seit dem 1.1. 2015 so 

es gibt aber noch die Vorab- Vorrangsprüfung bei/für  Personen  die nur eine Aufenthaltsgestattung haben &  auch für die Geduldeten, wenn die kein   ausländerrechtliches Arbeitsverbot haben..s. unten

ansonsten... Hochqualifizierte: Personen mit Aufenthaltsgestattung können künftig nach den ersten drei Monaten des Aufenthalts eine ihrem Abschluss entsprechende Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen


folgende Personen dürfen hier nicht arbeiten  Ausländerrechtliches Arbeitsverbot bei Personen mit Duldung
Der § 33 der Beschäftigungsverordnung ermöglicht den Ausländerbehörden die Verhängung eines ausländerrechtlichen Arbeitsverbots gegenüber Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und eine Duldung haben. Im Wortlaut:
„§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung. 
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, darf die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden, wenn
1.    sie sich in das Inland begeben haben, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder
2.    aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihnen aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, nicht vollzogen werden können.
(2) Zu vertreten haben Ausländerinnen oder Ausländer die Gründe nach Absatz 1 Nummer 2 insbesondere, wenn sie das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführen.“ 

Wie die gesetzliche Lage in DE ist weiß ich nicht genau da ich aus AUT komme.

Aber um Deine Frage zu beantworten: Solange das Asylverfahren läuft dürfen Asylwerber nicht arbeiten, bekommen keine Arbeitserlaubnis da dann die Gefahr besteht, dass sie ausgenutzt werden von potentiellen Arbeitgebern. Sprich weniger Lohn als der Mindestlohn, viele Arbeitsstunden usw. Ein Asylwerber kennt seine Rechte und Pflichten in DE noch nicht, woher auch. Dementsprechend würde er den Umgang seines Chefs als normal ansehen, was die Regierung damit versucht zu verhindern.

Weil sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Außerdem ist es schwer möglich hier zu arbeiten wenn man kein deutsch sprechen und lesen kann oder traumatisiert ist

PatrickLassan  19.08.2015, 14:37

Weil sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Das hat damit nichts zu tun. Man darf auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland arbeiten.

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Sie müssen ein halbes Jahr in Deutschland sein, dann dürfen sie arbeiten. Bis dahin beherrschen sie einigermaßen die deutsche Sprache um sich zu verständigen.

herja  19.08.2015, 14:36

wie kommst du auf ein halbes Jahr?

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