Warum darf man zu der Polizei nicht "Bulle" sagen?

14 Antworten

Weil es eine Beleidigung ist !

Masterboy95  20.02.2010, 16:16

es ist keine beleidigung und ist auch nicht verboten

0
rosenstrauss  20.02.2010, 16:18
@Masterboy95

soooo? dann sag doch mal zu einem polizisten "hallo, bulle", mal sehen, was passiert

0

Und darf man einfach zu Dir kommen und Dir irgend eine bescheuerte Bezeichnung an den Kopf werfen? Nein? Darum darf man das bereits nicht, es handelt sich vor allem erst einmal um eine Frage der Erziehung und des Benehmens, des Anstandes, genau das, was Du bei Dir einfordenr würdest aber anscheinend anderen nicht zugestehst.

Ich bekomme hier langsam die Krise. Warum schreibt ihr Experten hier ständig Dinge hinein, die einfach falsch sind und von denen ihr keine Ahnung habt. Hier wollen sich Leute schlau lesen und ihre Fragen beantwortet bekommen, also schreibt doch nicht einfach drauf los, obwohl ihr keinen Plan habt!!!

Das Wort Bulle an sich stellt gegenüber einem Polizeibeamten keine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB dar. Ich darf also zu einem Polizisten "Hallo Bulle!" sagen und abwarten, was passiert, nämlich GAR NICHTS! Hierzu gibt es bereits höchstrichterliche Rechtssprechungen, wer will, kann sich im Internet gern erkundigen.

Anders sieht es aus, wenn ich das Wort "Bulle" in Verbindung mit "blöder" oder "scheiß" o.ä. verwende. In diesem Fall liegt tatbestandsmäßig eine Beleidigung vor.

Darf man dich einfach so beleidigen? nein, darf man nicht. Warum sollte man das dann bei Polizisten dürfen? Das wäre Beleidigung im Sinne des Strafgesetzes. Es gab in der Vergangenheit auch Gerichte, die eine Beleidigung hier verneint haben und nicht jeder Polizist wird dich deswege anzeigen, immerhin hören die sowas leider ziemlich häufig und betrachten derartige Kerle oft einfach als lächerlich und zu unwichtig, als dass man deswegen eine Anzeige schreiben müsste. Dass es dir dennoch passieren kann ist richtig und deswegen würde ich das auch lassen. Abgesehen davon, dass diese Berufsgruppe Tag für Tag den Kopf für die Sicherheit der Gesellschaft hinhält und gewiss etwas anderes verdient hat als beleidigt zu werden.

Die Beleidigung ist nicht in jedem Falle strafbar!

Mundartliche Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bullen" nicht strafbar Wird eine rhetorische Frage, ob es sich bei den Polizeibeamten um "Bullen" handele, mit der mundartlichen Bermerkung "ja, des san d' Bullen" beantwortet, muss dies keine Ehrverletzung sein, wenn die antwortende Person infolge Schlaftrunkenheit nicht voll orientiert ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.