Zusammenfassend ist das so: Bei Ordnungswidrigkeiten bis unter 1,1%o ist der Alcomat Dräger Evidential 7110 gerichtsverwertbar. Er misst den Alkoholwert in mg/L. Um die Promille zu erhalten muss man den mg/L-Wert verdoppeln.

Bei Straftaten ab 1,1%o oder 0,3%o mit ALKOHOLBEDINGTEN Ausfallerscheinungen muss eine für den Beschuldigten kostenpflichtige Blutentnahme durchgeführt werden, die dann von einem gerichtsmedizinischen Institut ausgewertet wird.

Bei einer Ordnungswidrigkeit hat der Betroffene natürlich auch das Recht, eine Blutentnahme durchführen zu lassen, falls er dem Alcomaten nicht traut und nicht pusten möchte. Diese Blutentnahme darf auch unter Zwang durchgeführt werden, falls er nicht pusten will oder es nicht hinbekommt. Die Kosten trägt er natürlich selbst.

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@ grobi: Warum bist du dir so sicher, dass man anonym eine Anzeige erstatten kann. Du hast einfach keine Ahnung und postest hier einen Unsinn, dass es einen schüttelt. Bei jeder Anzeigenerstattung muss man seinen Namen angeben. Damit soll verhindert werden, das es nur noch Denunzianten gibt, die Alles und Jeden anzeigen.

Also Grobi, erst nachdenken und dann posten, hier verlassen sich eventuell einige Leute auf die Posts, also schreib nicht so einen Müll.

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@ reinersaam:

Schon wieder so ein Experte, der keine Ahnung hat und hier Unwahrheiten postet:

Natürlich darf die Polizei ihm den Führerschein abnehmen! Voraussetzung hierfür ist, dass der entstandene Sachschaden über ca. 1200,-€ liegt und das geht selbst bei einem Parkrempler beim richtigen Auto schnell, wie wir alle wissen.

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Und immer wieder unqualifizierte und ahnungslose Antworten, warum posten hier einige Leute diesen Unsinn, wenn sie keine Ahnung von der Materie haben ???

Natürlich darf die Polizei den Wert verheimlichen! Wo steht bitte geschrieben, dass ich dem Probanden den AAK-Wert (AAK = Atemalkoholkontrolle) mitzuteilen habe? Richtig, nirgends!

Wenn ich beim richtigen Wert zum Beschuldigten einer Straftat (Trunkenheit im Verkehr) werde, bekomme ich eine Vorladung von der Polizei oder aber einen Anhörungsbogen. Hier wird mir dann ein entsprechender Vorhalt gemacht, z.B. "Sie befuhren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 %o den öffentlichen Verkehrsraum, ...

Das Ergebnis der AAK ist nicht maßgebend, entscheidend ist die Blutprobe. Diesen Wert muss ich im Laufe des Verfahrens auch mitgeteilt bekommen, aber nicht den Wert der AAK. Hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, also schreibt nicht einen solchen Blödsinn, wenn ihr keine Ahnung habt, das regt mich inzwischen tierisch auf ...

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Es stimmt im Übrigen nicht, dass Du bei einer allg. Verkehrskontrolle Deinen BPA vorzeigen musst. Lediglich der Führerschein und der Fahrzeugschein müssen mitgeführt und zur Prüfung AUSGEHÄNDIGT (nicht vorgezeigt!) werden.

Anders verhält es sich, wenn die Polizei Dich nach § 12 Abs. 6 des NdsSOG anhält. Hier bist Du in der Pflicht, Deine Ausweispapiere AUSZUHÄNDIGEN und musst erdulden, dass Deine mitgeführten Sachen in Augenschein genommen werden. Eine Durchsuchung ist hiervon jedoch nicht abgedeckt, d.h. der Kofferraum darf z.B. geöffnet werden, jedoch dürfen die Polizisten nicht gezeilt nach etwas suchen (z.B. herumwühlen oder -kramen).

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Also, ich bin Polizist und würde dir NATÜRLICH Blut abnehmen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Argumente und Erklärungen meiner "Vorredner" nicht kapierst oder kapieren willst. Stell' Dir vor, jemand hätte ebenfalls einen "Medikamentenschein" wie Du und würde sich zusätzlich noch Amphetamine reinpfeifen. Der würde sein Scheinchen herausholen und dürfte weiterfahren, oder wie? Falsch ist übrigens, dass die Drogenvortests bestimmte Drogen anzeigen. Sie zeigen lediglich Abbauprodukte von Wirkstoffen der Drogen. Erst bei der Blutuntersuchung kann man Art und Menge der Substanz erkennen. Ich schalage dir vor, du begibst dich mal zu deiner zuständigen Polizeidienststelle, erklärst deine Situation und fragst, ob du mal in den Becher pullern darfst (Drogentest). Hier könnt ihr dann sehen, ob der Test anschlägt, oder nicht. Sicherheitshalber würde ich nicht mit einem Fahrzeug dort erscheinen!

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Also, das Wichtigste scheint Dir ja das Geld zu sein! Man verdient in der Ausbildung etwa 900,-€ netto im ersten Jahr. Für einen Ausbildungsplatz musst Du Dich bewerben, bestimmte Noten in einigen Fächern (Deutsch, Mathe) vorweisen, den Einstellungstest sowie einen medizinischen und einen Sporttest bestehen und dan kannst Du loslegen ... Für die Noten, die Du in bestimmten Fächern haben musst, schau mal im Internt für Dein Bundesland nach. Es gibt dort verschiedene Noten für bestimmte Schulabschlüsse (auch in Niedersachsen kann man mit einem Realschulabschluss direkt im gehobenen Dienst anfangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind). In welcher Laufbahn man beginnt hängt auch vom Bundesland ab. In Niedersachen wird nur noch in den gehobenen Dienst eingestellt. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, direkt in den höheren Dienst einzusteigen; auch hierzu lies Dich im Internet schlau, das würde hier den Rahmen sprengen. Außerdem ist ein wenig Eigeninitiative nie verkehrt, erst recht, wenn man sich für den Polizeiberuf bewerben möchte. In den höheren Dienst kann man sich bewerben, wenn man einige Jahre erfolgreich im Beruf gearbeitet hat. Kann man eine gute Beurteilung vorweisen, durchläuft man (ich kann hier nur für Niedersachsen sprechen) eine sog. Personalentwicklungsmaßnahme, in der man sich bewährt (oder auch nicht!). Anschließend drückt man dann zwei Jahre in Hiltrup die Schulbank, um dann Polizeirat zu werden, welches mit der Besoldungsgruppe A13 (wie ein Gymnasiallehrer) entlohnt wird. Mach Dir hier aber nicht zu viele Hoffnungen, denn im höheren Dienst befinden sich nur etwa 1% der Kollegen ... In Niedersachsen gibt es die Polizeiakademie in Nienburg mit Außenstellen in z. B. Oldenburg und Hann. Münden. Das Studium ist in viele unterschiedliche Module aufgeteilt (Praktikum, Studium), die ich Dir hier ebenfalls unmöglich alle vorstellen kann.

Auf jeden Fall solltest Du Dich bei dem Einstellungsberater der für deinen Wohnort zuständigen Polizeiinspektion (so heißt es in Niedersachsen) melden und einen Termin mit ihm vereinbaren. Dort erhältst Du alles an Infos, die Du benötigst.

Da Deine erste Frage ja gleich auf die Kohle zielte: Im ersten Jahr nach der Ausbildung bekommst Du etwa 1900,-€ netto plus Schichtdienstzulagen (ca. 150-200,-€ netto). Allerdings musst Du Dich privat krankenversichern (je nach Leistung der Versicherung ab etwa 150,-€). Die Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten sind in Niedersachsen sehr begrenzt, das solltest Du vorher wissen. Lass' Dir aber nicht erzählen, das der Beruf an sich schlecht bezahlt wird. Ich bekomme mit fast 40 Jahren Lebensalter im Schichtdienst incl. Kindergeld (2 Kinder) in der Lohnsteuerklasse III durchschnittlich 3400,-€ netto (Polizeioberkommissar mit A10 besoldet). Bevor du fragst: Bei der Kripo bekommst Du das Gleiche, bist nichts Besseres, sondern arbeitest überwiegend im Büro und hast ein anderes Aufgabenfeld (meist spezialisiert). Die Kripo ist auch der Schupo nicht vorgesetzt o.ä., im Fernsehen wird ebene viel Schrott gesendet und erzählt. Ich halte jedenfalls keinem Kripo-Kollegen ständig die Tür auf oder stehe dumm mit Uniform in der Gegend herum und bewache den Asphalt, während die Kripo spannende Sachen macht und Leute vernimmt.

Ich hoffe, Deine dringensten Fragen sind nun beantwortet.

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@speedydoo:

Woher hast du denn diese tollen Informationen? Da fällt mir ein Zitat von Dieter Nuhr ein: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach 'mal die ..."

Wenn ich schon höre, dass man zur Kripo "aufsteigt". Zur Kripo steigt man nicht auf, man wechselt dorthin. Die Kripo ist auch nichts Besseres als die Schupo, sie haben nur andere Aufgabenbereiche. Auch verdient man bei der Kripo nicht mehr, als bei der Schupo (bei gleichem Dienstgrad natürlich).

Das Einstiegsgehalt hier in Niedersachsen liegt bei etwa 1800,-€. Darin enthalten sind noch keine Zulagen für den Schichtdienst. Diese liegen zwischen 150 und 200,-€.

Ich finde es immer toll, dass Leute, die keine Ahnung von einem Beruf haben, anderen erklären, wie dieser funktioniert!!!

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Es handelt sich hier sogar um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung (qualifiziertes Delikt), aber da er noch Jugendlicher ist, werden es trotzdem Sozialstunden sein. Die Scheiben müssen logischerweise ersetzt werden, damit hat das Strafverfahren jedoch nichts zu tun.

Einen Anwalt würde ich auf keinen Fall beauftragen, da die zu erwartende Strafe einfach zu niedrig ausfällt. Ich als Vater würde ihn lieber länger arbeiten lassen, als ihm für das "Ding", das er verbockt hat auch noch hunderte von Euros für einen Anwalt zu "schenken".

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Ich bekomme hier langsam die Krise. Warum schreibt ihr Experten hier ständig Dinge hinein, die einfach falsch sind und von denen ihr keine Ahnung habt. Hier wollen sich Leute schlau lesen und ihre Fragen beantwortet bekommen, also schreibt doch nicht einfach drauf los, obwohl ihr keinen Plan habt!!!

Das Wort Bulle an sich stellt gegenüber einem Polizeibeamten keine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB dar. Ich darf also zu einem Polizisten "Hallo Bulle!" sagen und abwarten, was passiert, nämlich GAR NICHTS! Hierzu gibt es bereits höchstrichterliche Rechtssprechungen, wer will, kann sich im Internet gern erkundigen.

Anders sieht es aus, wenn ich das Wort "Bulle" in Verbindung mit "blöder" oder "scheiß" o.ä. verwende. In diesem Fall liegt tatbestandsmäßig eine Beleidigung vor.

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Es stimmt, dass die SEKler lediglich 150,-€ Gefahrenzulage bekommen. Ansonsten werden sie exakt so bezahlt, wie andere Polizisten auch.

@pepsimaster: Wieso sollte ein Polizist nicht 4000,-€ netto verdienen können? Ein etwas lebensälterer Hauptkommissar (A12) mit zwei Kindern schafft das ohne Weiteres (incl. Kindergeld natürlich)!!! Gruß von einem Kollegen aus Nds.

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Das ist ja kaum zum Aushalten, was hier für Halbweisheiten behauptet werden! "Der Grundlohn ist etwas über 1000,-€", das ist lächerlich und einfach falsch! Woher hast du diese Infos, Doris11? Ich denke, du hast einen Polizisten zu Hause!

Also, auf meiner Gehaltsabrechnung stehen am Monatsende etwa 3400,-€ netto! Darin enthalten sind Steuerklasse III, Kindergeld für 2 Kinder und etwa 170€ Zuschläge für Nachtdienste etc, . Die Polizeizulage beträgt etwa 130€ brutto, die Wechselschichtzulage für den Schichtdienst etwa 50€ brutto (alles in meinem Netto enthalten). Ich bin 39 Jahre alt und bekomme Freie Heilfürsorge, muss also keine Krankenversicherung bezahlen. Ein Polizist im Büro bekommt etwa 200€ netto weniger bei gleichem Alter, Steuerklasse und Dienstgrad. Ach ja, ich bin Polizeioberkommissar (A 10) und bei der Kripo bekommt man exakt das gleiche Geld. Die Kripo ist nämlich nichts Besseres als die Schupo, auch wenn es im blödsinnigen Fernsehen immer so 'rüberkommt.

So, ich hoffe damit ist die Frage beantwortet und ich bitte alle die, die keinen Plan haben, nicht solchen unsinnigen Quatsch zu posten!!!

P.S.: Ein Berufsanfänger bekommt bei uns (je nach Alter) etwa 1900€ netto. Davon muss man inzwischen ca. 150€ für die Krankenversicherung abziehen, die man allerdings im Schichtdienst als Zulage auch etwa dazubekommt.

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