Wareneinfuhr aus den USA - Was machen wenn mehr als die Freimenge gekauft wurde?

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http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html


Die ersten 430 € sind abgabenfrei.

Hast Du für weitere 700 € dabei (also insgesamt 1.130 €) werden 17,5% fällig.

Ab 1.131€ geht es nach dem Zolltarif.

"Vergisst" Du das Anmelden beimZoll kostet es das doppelte oder wird richtig teuer. Google mal nach [Oliver Kahn Zoll].

Nach dem Unteilbarkeitsprinzip bleiben bei ordentlicher Anmeldung die Ware, die man in 430 Euro unterbringen kann abgabenfrei. Angefangen mit der Sache, die nicht mehr in die 430 Euro passt, egal ob die 10 oder 1000 Euro kostet, zahlt man Zoll und 19% Steuer auf eben die Waren, die über die Freigrenze gehen. Zoll kann von 0 bis 12-15% betargen. Für Textilien 12%. Das geht nach Warenart. Handys sind z.B. zollfrei.

Bei Nichtanmeldung ist es eigtl. versuchte Steuerhinterziheung. Kann zur Anzeige führen. Und die Strafe kriegt man dannn über den gesamten Betrag ohne Freigrenze aufgedonnert. Die Strafe ist ungef. die doppelte normale Abgabe.

zisttoll  07.09.2012, 23:51

Fast richtig.

430€ sind immer abgabenfrei.

Die nächsten 700 € werden mit 17,5€ abgerechnet. Sind es mehr als 700€, geht es nach den Zolltarif.


http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html

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aptem  08.09.2012, 17:59
@zisttoll

Meins ist richtig. Deins ist falsch. Deine Fehler:

430 Euro sind nicht immer abgabenfrei. Woher hast Du den Unfug?

  1. 430 Euro gelten eigtl. sowieso nur für Flugreisen
  2. Führt man ei Gerät z.B. ein das 435 Euro kostet, so ist es keinesfalls abgabenfrei.
  3. Nur ganze Sachen, die man in 430 unterbringen kann sind abgabenfrei. Hat man 2 Sachen, die 300 Euro jeweils kosten ist eine davon abgaben frei, doe ander VOLL abgabenpflichtig zu 300 Euro.

Die 700 Euro für die Pauschlabgaben sind nicht die nächsten 700 Euro. Die 700 Euro beziehen sich auf ALLE angemeldeten Waren, auch auf die abgabenfreien innerhalb der 430 Euro-Grenze.

Es wird nicht mit 17,5 Euro, sondern mit 17,5% abgerechnet. UND die Pauschalberechnung liegt im Ermessen des Beamten. Das geschieht nicht automatisch.

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Die Homepage vom Zoll gibt Auskunft..

Bei einem Wert von über 430€ musst du alles verzollen. (12% Zoll und bei Kleidung +19% Einfuhrsteuer).

zu 2. als strafe wird die Zollgebühr dann verdoppelt..

wenn du es anmeldest mußt du für das was drüber ist steuern zahlen. Wenn du es nicht angibst zahlst du das doppelte an Steuern als Strafe und je nach Höhe erwartet dich noch ein teures Strafverfahren. Das kann dann in die Tausende kosten

Heißt "alles verzollen" bei einem Warenwert von sagen wir mal 600€ das ich die 600€ mit diesen insgesamt 31% verzollen muss oder 600€-430€?

aptem  06.09.2012, 21:55

siehe mein Beitrag. Stichwort: Unteilbarketsfrundsatz.

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aptem  06.09.2012, 21:57

Deine Rechung mit 31% ist auch nicht richtig. 19% werden nämlich auf den bereits verzollten Wert draufgeschlagen. Du zahlst also Zoll(12% für Textilien)+ 19% auf Warenwert + 19% auf den Zoll

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