War die Reichsverfassung von 1871 demokratisch?

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Die Begründung kann im Text der Verfassung gefunden. Außerdem kann die Verfassungspraxis, also die politischen Abläufe im Deutschen Kaiserreich 1871 – 1918, herangezogen werden.

Das Deutsche Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie und keine Demokratie. Die politische und militärische Führung lag beim Kaiser (zugleich preußischer König). Er hatte das Recht, den Reichstag einzuberufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen (Artikel 129. Der Kaiser ernannte den Reichskanzler (Artikel 15) und verfügte die Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten (Artikel 18). Die gewählte Volksvertretung (der Reichstag) konnte die Regierung nicht das Misstrauen aussprechen und sie dadurch Rücktritt erzwingen, nur Kritik äußern. Es fehlte also eine parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung.

Der Kaiser war Oberbefehlshaber des Heeres (Artikel 63) und hatte das Recht, das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen (Artikel 11).

Es gab für den Reichstag ein allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht für Männer (für die damalige Zeit ein ziemlich demokratisches Wahlrecht).

Albrecht  11.01.2010, 21:05

Recht des Kaisers, Reichstag einzuberufen...: Artikel 12 (die "9" bei "129" sollte eine schließende Klammer sein).

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james331933  11.01.2010, 22:59

Ich denke schon das die Regierung gegenüber dem Reichstag eine Verantwortung besaß, konnte sie ohne diesen nicht regieren, denn der Reichstag musste den Haushalt absegnen. Ohne Haushalt kein regieren.

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Albrecht  11.01.2010, 23:14
@james331933

Es gab ein Bewilligungsrecht für den Haushalt, aber keine Verantwortung ingesamt, die mit der Möglichkeit einer Abwahl verbunden war.

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Durch die Macht von Kaiser und Kanzler in der Reichsverfassung kann kaum von einer demokratischen Verfassung gesprochen werden!!!!Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 beruhte auf dem monarchischen Prinzip.

Ganz sicher nicht im heutigen Sinne! Die sog. Demokratie war damals ja im deutschen Reich noch in den Kinderschuhen. Aber für die Verhältnisse (Monarchie) waren es bemerkenswerte erste Ansätze, die mit der Zeit sicher zu einer ernstzunehmenden Demokratie geführt hätten. Leben wir denn heute in einer "echten Demokratie"? Wenn man die Kommentare des bekannten Staatsrechtlers, Prof. Schachtschneider liest, dann zweifelt man wirklich ernsthaft daran!
Die einzige wirkliche Volksdemokratie in Europa gibt es einzig in der Schweiz. Und sie funktioniert ausgezeichnet! Nicht umsonst ist die Schweiz das politisch und wirtschaftlich stabilste Land Europas.

waterloo186  11.01.2010, 21:07

Uups... Schweiz als Volksdemokratie? Banken im Staatsbesitz und Einparteiensystem? Als Volksdemokratien bezeichneten sich beschönigend kommunistische Staaten. Siehe: http://www1.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=IC237J

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FR1848  12.01.2010, 12:34
@waterloo186

Ich denke der Begriff war nicht im euphemistisch-kommunistischen Sinne gemeint. Er hat extra gesagt: Die einzige WIRKLICHE Volksdemokratie.

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Für die damalige Zeit war die Reichsverfassung in jedem Fall ein Fortschritt, hin zu einem gewissen Mitspracherecht der gewählten Volksvertreter. Es war eine konstitutionelle Monarchie, die nun mal nichts mit Demokratie zu tun hat. Eine wirklich gerechte, funktionsfähige Demokratie konnte auch nicht einfach von heute auf Morgen gegen die v. g. Monarchie ausgetauscht werden; denn ein solches System benötigt im besonderen Maße Menschen mit einer ethisch-sittlichen- und intellektuellen Reife. Solche Volksvertreter kannst Du selbst heute mit der Lupe suchen; denn das wirkliche Sagen haben die Lobbyisten und die gewählten Volksvertreter sind in Wirklichkeit nur deren willfährige Handlanger! Die menschliche Korruptheit- und Gier regiert also hinter einer Kulisse mit demokratischem Anstrich! Darüber lohnt es sich, intensiv nachzudenken; denn es besteht schon seit langem dringender Änderungsbedarf, wenn wir eines guten Tages nicht wieder vor einem Scherbenhaufen stehen wollen!

Volksentscheide  19.07.2010, 12:10

nun ich habe auch erkannt, dass wir keine Demokratie haben, denn keiner meiner Gesprächspartner vor der Wahl am 27.09.2009 wußte, dass mit der Mehrheit der Erststimme, parteilos Bürger gewählt werden können, die im Bundestag dafür sorgen, dass die Bürger auch zwischen den Wahlen das Informations- und Akteneinsichtsrecht haben und sich daraus eine andere Verpflichtung zur Aufklärung durch die öffentlich rechtlichen Sender ergeben müsste, damit die Bürger gewissenhaft abstimmen können.

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Erst in der reformierten Fassung vom 28. Oktober 1918 (RGBl. S. 1273,1274), wandelte sie sich zu einer parlamentarischen Monarchie, die jedoch stärker föderalistisch ausgeprägt war, als das Grundgesetz heute. Der Kaiser sollte nach dieser Reform weitgehend nur noch repräsentative Aufgaben haben.