War der Vorfall mit Lorenz A ein Fall von Notwehr?

7 Antworten

Ich fände es besser, nicht zu spekulieren, sondern abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben.

Er hat den Tod nicht verdient, aber zur Deeskalation der Situation hat er nicht beigetragen.
Ob es Notwehr war, wird untersucht.


Still  29.04.2025, 09:03

Ein Weglaufender kann NIEMALS Notwehr begründen, denn die "Gefahr" entfernt sich ja.

csor77  29.04.2025, 09:10
@Still

Ein Weglaufender braucht auch kein Reizgas sprühen.
Vielleicht konnte der Polizist das weglaufen nicht erkennen mit tränenden Augen.

Wie schnell jemand sterben kann wenn der andere ein Messer hat, hat man bei Rouven Laur gesehen.

Wenn er umzingelt ist, ist das weglaufen von der einen Position, das zulaufen auf eine andere Position.

Wie wäre es mit abwarten was die Untersuchung ergibt, oder hast du da schon deine vorgefertigte Meinung?

Still  29.04.2025, 09:34
@csor77

Mit der Argumentation sollte der Schütze sich nicht verteidigen! Blind in irgendeine Richtung schießen!?

csor77  29.04.2025, 10:27
@Still

ich sag ja nicht das er sich so verteidigen soll, oder das er damit freikommt.

Wenn die Situation aber so gewesen wäre, könnte ich seine Handlung auf einer menschlichen Ebene nachvollziehen.
Erst sprüht dir jemand Reizgas in die Augen und du weißt/glaubst vielleicht durch die Vorgeschichte das der Täter auch ein Messer hat.
Es wäre dann immer noch falsch, aber wenn man Todesangst hat, übernimmt diese manchmal deine Handlung. 😒

Meine Meinung dazu ist das man nicht vorverurteilen sollte


Still  29.04.2025, 12:36

Die Frage bezieht sich auf Notwehr und bei aller Liebe: die ist hier nicht gegeben!

4 Treffer von hinten, u.a. 3 davon in den Rücken, ist das etwa keine Notwehr?.

Meiner Meinung nach sollten Populisten BEIDER Seiten einfach mal die Klappen halten und die Ermittlungen abwarten.