Wanschrank raus reissen?
Hallöchen ihr lieben,
ich habe vor in meiner Küche einen von diesen Standart Wand-/ Vorratsschränken die man oft in Mietwohnungen findet raus zu reissen. Was muss ich dabei beachten? Ich denke ich kann da nicht einfach mit einem Vorschlaghammer drauf ein dräschen bis er mir entgegen kommt :D Welches Werkzeug nutze ich dafür am besten und wie gehe ich vor?
Liebe Grüße Theopya :)
8 Antworten
Gehören die Wandschränke zur Mietwohnung sind sie Eigentum des Vermieters!
Bei einer unerlaubten Entfernung muss bei Auszug der ursprünglich Zustand wieder hergestellt werden (Rückbau). Das kann u. U. teuer werden.
Besser vor den Umbauarbeiten eine schriftliche Erlaubnis durch den Vermieter besorgen die einen nachträglichen Rückbau ausschließt!
Bei der Wahl nach dem richtigen Werkzeug kommt es auf das verbaute Material und die Verarbeitung an. Ein Foto wäre hilfreich.
Bei einem Rahmen aus Holz würde ich wie folgt vorgehen:
Den Rahmen mit einer Säge einschneiden. Danach den Rahmen mit einem Stemmeisen heraus brechen.
Einen fest eingebauten Schrank darfst Du ohne OK des Vermieters nicht einfach zerdeppern und rausreissen!!
Warum nimmst Du dann in Deiner Fragestellung explizit Bezug auf die Mietwohnungshäufigkeit?
Da sich diese Schränke meist in mietwohnungen befinden. Habe noch nie Häuser gesehen in denen es solche Schränke gibt ausser eben jetzt.
Also wie sich gerade gezeigt hat, lässt sich der schrank ganz leicht in einzelteile Zerlegen da er in der Wandniesche nur zusammengeschraubt ist, das hab ich vorher nicht gesehen. Nun geht es also nur noch darum die Wände drum herum weg zu kloppen und das kriege ich durchaus hin.
P.s. Nein es handelt sich dabei nicht um tragende Wände bevor gleich jemand in lautes HALT, STOP, NEIN!!!!!! ausbricht :D
Ist das eine Einbauküche, die mit zur Mietsache gehört? Dann darfst du da nicht einfach irgendwelche Veränderungen vornehmen, das musst du auf jeden Fall zuerst mit dem Vermieter besprechen.
Oder die Veränderungen müssen so sein, dass sie auch wieder rückgängig gemacht werden können, wenn du mal ausziehst. Also, du kannst den Schrank im Prinzip schon entfernen, er muss aber bei deinem Auszug auch wieder hingehängt werden können. Also nix mit Zerdeppern!
Nene, es handelt sich um Eigentum. Da gibt es also keinerlei Probleme.
Denke daran, Du musst beim Auszug die Wohnung so übergeben, wie Du sie bezogen hast. Wenn der Einbauschrank zur Wohnung gehört, musst Du ihn wieder einbauen.
Es handelt sich um Eigentum nicht um eine Mietwohnung. Das ist also kein Problem.
Es handelt sich ja nicht um eine Mietwohnung sondern um Eigentum :)