Wann/wo darf man bei einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung wieder beschleunigen?
Beispiel: Man ist in der Nähe einer geschlossenen Ortschaft und fährt 50. Ganz hinten sieht man kein Ortsaufhebungsschild, aber ein 70er-Schild.
- so ungefähr 50/100 Meter bevor man am 70er Schild vorbeigefahren ist, ist hier geregelt wo genau?
- wenn man kurz vor dem Schild ist und gleich vorbeifahren würde
- wenn das ganze Auto am Schild vorbeigefahren ist, dann schnell beschleunigen
Man kann das zum Beispiel so machen, dass man bei Erreichen des Schilds schon die 70 erreicht, oder ungefähr 60 und dann aber über der Kulanz von den 50 ist, wobei man ja eigentlich noch vor dem Schild ist und die 70 noch nicht gilt.
Oder man kann z. B. auch die 55 beim Erreichen des Schildes erreichen und erst nach dem Schild auf 70 beschleunigen?
Was meint ihr?
7 Antworten
Rechtlich ist die Sache klar, die Geschwindigkeitsbeschränkung oder -aufhebung gilt ab dem Schild.
Du darfst also erst, wenn du genau am Schild angekommen bist Gas geben und musst anders rum, wenn eine Geschw.-beschränkung kommt schon beim Schild die reduzierte Geschwindigkeit haben.
In der Realtiät sieht es aber oft anders aus, viele geben schon vorher Gas oder anders rum bremsen erst ab dem Schild, aber rechtlich ist das Verhalten falsch.
Hallo ahnzion
Bis zum Schild gilt 50, erst ab dem Schild gilt 70
Gruß HobbyTfz
Die Geschwindigkeitsbegrenzung (oder ihre Aufhebung) gilt genau ab dem jeweiligen Schild. Strenggenommen keinen Zentimeter davor!
In der Fahrschule habe ich gelernt, das man ab der Tafel erst so schnell fahren darf sofern es die Lage zulässt. Faktoren wie das Wetter, der Strassenzustand, und die Tageszeit sollte man immer beachten.
Ab dem 70-ziger Schild darfst du wieder beschleunigen