Wann/wo darf man bei einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung wieder beschleunigen?

7 Antworten

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Rechtlich ist die Sache klar, die Geschwindigkeitsbeschränkung oder -aufhebung gilt ab dem Schild.

Du darfst also erst, wenn du genau am Schild angekommen bist Gas geben und musst anders rum, wenn eine Geschw.-beschränkung kommt schon beim Schild die reduzierte Geschwindigkeit haben.

In der Realtiät sieht es aber oft anders aus, viele geben schon vorher Gas oder anders rum bremsen erst ab dem Schild, aber rechtlich ist das Verhalten falsch.

Hallo ahnzion

Bis zum Schild gilt 50, erst ab dem Schild gilt 70

Gruß HobbyTfz

Die Geschwindigkeitsbegrenzung (oder ihre Aufhebung) gilt genau ab dem jeweiligen Schild. Strenggenommen keinen Zentimeter davor!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Serviceberater in Kfz-Werkstatt

In der Fahrschule habe ich gelernt, das man ab der Tafel erst so schnell fahren darf sofern es die Lage zulässt. Faktoren wie das Wetter, der Strassenzustand, und die Tageszeit sollte man immer beachten.

Ab dem 70-ziger Schild darfst du wieder beschleunigen