Wann schreibt man ein Verbot klein und wann groß?

6 Antworten

Ein Verbot ist immer ein Substantiv - zu erkennen am Artikel.

Klein wirds geschrieben, wenn die Vergangenheitsform des Verbs "verbieten" gemeint ist.

Verbot schreibt man immer groß.

Das Verbot ist ein Nomen und wird immer groß geschrieben. Das Verb "verbieten" schreibt man außer am Satzanfang immer klein, insb. in der Präteritums-Form wie bei "Der Hausbesitzer verbot das Betreten des Grundstücks".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehem. Lehrer für Deutsch, Mathematik, Kunst, Sachkunde

Wenn man es als Substantiv benutzt, dann schreibt man es groß, als Verb schreibt man es klein.

Beispiele:

Substantiv: "Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung."

Verb: "Ich verbot meiner Tochter abends wegzugehen."