Wann reicht das dem Gericht als Beweis?
Die waren ja nicht beim Unfall dabei.
- Wie war der genaue Unfallhergang
- Hatte der Vorfahrtberechtigte kein Licht und war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs
ist unbekannt. Wieso wird dann gesagt, so und so stehen die zusammengestoßenen kaputten Autos, die Vorfahrtberechtigte sagt sie habe alles richtig gemacht aber wegen regennasser Fahrbahn hat auch eine Vollbremsung nicht genutzt um dem Unfall zu verhindern .. polizei hat auch fotos gemacht vom Unfall
Und ich kriege knapp 4 Monate später einen Bußgeldbescheid.
Ich habe dort angerufen. Da die Unfallanzeige zuerst an die Staatsanwaltschaft geschickt wurde, ist die Verjährungsfrist einmal unterbrochen worden .. es ist deshalb leider NICHT verjährt ....
Alle haben mir geraten jetzt zu zahlen statt Einspruch. Worauf soll ich den Einspruch beziehen? Auf Verjährung kann ich es nicht beziehen. Hab mich drauf eingestellt zahlen zu müssen 120€ + Gebühren + 1 Punkt. Bin aus der Probezeit raus.
7 Antworten
Polizei nicht dumm, technisch gebildete Mitarbeiter. Rechnen dir aus wie wo und wann etwas passiert ist. Mache dich mal gerade, steh zu deinem Fehler, zahl und fertig
Wenn Du dem anderen die Vorfahrt genommen hast, hast Du dem anderen die Vorfahrt genommen...
...und sich auf den Regen rauszureden, zeigt, ja beweist nur, dass Du eben nicht witterungsangepasst unterwegs warst...
Wenn Du keinen Anwalt nehmen willst, bleibt nur zahlen (und die Höherstufung in der Haftpflicht hinzunehmen...)
Du meinst wegen der Höherstufung? - wird Dich beim Chef sicherlich extrem beliebt machen...
...und es ändert an Deiner Verantwortung als Fahrer nix...
Aus deinem verworrenen Bericht erschließe ich, dass du am Unfall schuldig warst. sonst hätte dir die Polizei keinen Bußgeldbescheid geschickt.
Also ist es besser du zahlst. sonst wird es noch viel teuerer.
Du solltest zahlen.
Es ist klar, dass du der Unfallgegnerin die Vorfahrt genommen hast. Eine Mitschuld der anderen Fahrzeugführerin ist nicht nachzuweisen und daher nicht anzunehmen.
Pass das nächste Mal besser auf.
Zahl einfach, ist ja nicht die Welt. Egal ob du dich schuldig fühlst oder nicht. Ansonsten hast du ein hohes Kostenrisiko durch Anwalt.
Ausnahmen wären, du kommst durch den einen Punkt über eine Schwelle, wo du deinen Führerschein verlierst.
Oder du hast eine (Verkehrs)Rechtschutzversicherung. Da würde ich wenigstens die Erstberatung in Anspruch nehmen. Kommt halt auch auf die Selbstbeteiligung an.
Das war Dienstwagen nicht privat