Wann muss man 60 Tage als Strafe Fasten?

3 Antworten

hey muslimpower hier im koran es gibt auch andere situationen wo mann 2 monate fasten muss hier die quelle :

die sure 58 mücadele vers 4 lese 1 bis 4 :

Sure 58: al-Mugadila (Die Streitende)

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen 1 Gehört hat ja Allah die Aussage derjenigen, die mit dir über ihren Gatten streitet und sich bei Allah beklagt, während Allah euren Wortwechsel hört. Gewiß, Allah ist Allhörend und Allsehend.

2 Diejenigen von euch, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen – sie sind doch nicht ihre Mütter. Ihre Mütter sind nur diejenigen, die sie geboren haben. Sie sagen da fürwahr etwas Verwerfliches an Worten und etwas Falsches. Und Allah ist wahrlich Allverzeihend und Allvergebend.

3 Diejenigen, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen und hierauf dann doch zu dem zurückkehren, was sie gesagt haben, (sollen) einen Sklaven befreien, bevor sie beide einander berühren. Damit werdet ihr ja ermahnt. Und Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

4 Wer aber keine (Möglichkeit dazu) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer (es) aber nicht kann, (der hat) sechzig Arme (zu) speisen. Dies, damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Dies sind Allahs Grenzen. Und für die Ungläubigen wird es schmerzhafte Strafe geben.

der koran sure 4 vers 92 : .Sure 4 | Die Frauen

92 Kein Gläubiger darf einen (anderen) Gläubigen töten, es sei denn (er tötet ihn) aus Versehen. In diesem Fall ist (als Sühne) ein gläubiger Sklave in Freiheit zu setzen und (außerdem) Wergeld (zu bezahlen), das seinen Angehörigen auszuhändigen ist - es sei denn, sie zeigen sich mildtätig. Und wenn er zu Leuten gehört, die euch feind sind, während er (seinerseits) gläubig ist, ist (als Sühne) ein gläubiger Sklave in Freiheit zu setzen (ohne daß auch noch Wergeld bezahlt wird). Und wenn er Leuten zugehört, mit denen ihr in einem Vertragsverhältnis steht (ohne daß sie ihrerseits den Islam angenommen haben), ist Wergeld (zu bezahlen), das seinen Angehörigen auszuhändigen ist, und (außerdem) ein gläubiger Sklave in Freiheit zu setzen. Und wenn einer keine Möglichkeit findet (einen Sklaven in Freiheit zu setzen), hat er (dafür) zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten. (Das ist) ein Gnadenakt von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise.

Dann musst den Tag eben nachholen! am besten gleich nach dem Fest! Viel Spaß!

es ist sünde absichtlich nicht zu fasten...... aber weil du die absicht nicht hattest muss du nicht 61tage nachfasten, aber das ist harram absichtlich nicht zu fasten.....

Tja12345546  07.04.2022, 00:14

Also wenn man die Absicht nicht hatte und das Fasten dann bewusst bricht, muss man dann also nur den Einen Tag Wiederholen ?

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