Wann muss Kaution zurückgezahlt werden?
Hallo, ich bin diesen Monat in eine WG eingezogen und fühle mich dort nicht wohl (Rauchen, mangelnde Hygiene, Verhalten der Mitbewohner,...).
Jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag, ich habe mein Mietverhältnis auf ende Januar beendet.
Es gibt sind keine Mietmängel vorhanden und der Vermieter wohnt nicht in Deutschland um persönlich das Zimmer zu besichtigen & die Schlüsselübergabe zu machen.
Wann muss die Kaution spätestens zurückgezahlt werden?
4 Antworten
Bis spätestens nach Abrechnung der letzten Betriebskostenabrechnung. Als im Laufe des nächsten Jahres. Er darf die Miete so lange als Sicherheit einbehalten. In der Regel wird aber nur ein Teil - zum Beispiel ein Drittel - einbehalten. Das würde ich in Deinem Fall auch vorschlagen.
Zeitnah nach Auszug, allerdings auch bis zu 6 Monaten. Das beisst sich, lässt dem VM aber genug Zeit die Räumlichkeiten auf versteckte Mängel zu prüfen.
Ist eine Nebenkostennachzahlung zu vermuten kann ein Teil der Kaution sogar über die 6 Monate hinaus einbehalten werden, bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung.
... bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung
Kleine Korrektur: Nicht nur bis zur naechsten, sondern bis zur letzten.
Das kann meiner Erfahrung nach ewig dauern (über einem Jahr), aber irgendwann kriegst Du sie schon zurück. Das hängt davon ab wann die Wohnunseingentümer Versammlungen stattfinden.
Auf den Eigentümerversammlungen wird die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr abgesegnet und ab da kann ein Eigentümer seine Restforderungen für zu wenig gezahlte Nebenkosten geltend machen. Wenn der Mieter ausgezogen ist kann er diese Schuld bei der Kaution abziehen. Er könnte natürlich die Kaution vorher schon zurückzahlen und den Fehlbetrag dann wieder einfordern, aber das ist vielen Vermietern zu unsicher.
Auf den Eigentümerversammlungen wird die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr abgesegnet
Ist das nicht Sache der Hausverwaltung?
Du hast zwar gekündigt aber dein MV noch nicht beendet.
Ich vermute, dass in deinem Mietvertrag die Betriebskosten anteilig pauschal zur Zahlung vereinbart wurden.
Daher kann die Kaution sofort nach Mietende, jedoch spätestens zum 31.07.21 an dich zurück gegeben werden. Die Mietsache ist dein Zimmer, nicht Küche, Bad, Flur, Keller. Fertige ein Protokoll zum Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache.
Was hat den eine mögliche Eigentümerversammlung mit der Kaution einzelner Mieter/Eigentümer zu tun? Es geht doch die anderen Eigentümer gar nix an.