Wann läuft mein Fahrschul-/Führerscheinantrag ab?
Hallo,
Ich habe mich im März in der Fahrschule angemeldet und dementsprechend fleißig die Theoriestunden besucht. Jedoch habe ich mir für die Prüfung lange Zeit gelassen und habe die Theorieprüfung erst Anfang September gemacht. Nun wird mir immer gesagt „mache schnell die praktische Stunden bzw. Prüfung, sonst läuft dein Antrag ab“. Aber was meint man damit? Heißt es ich habe bis März noch Zeit oder länger z.B bis September (1 Jahr nach der Theorieprüfung) oder wie oben beschrieben 1 Jahr nach der Anmeldung in der Fahrschule, oder nachdem der Antrag vom Landratsamt wieder kam, also ca. im Mai oder so.
LG
4 Antworten
Die Theorieprüfung gilt genau ein Jahr. Dein Antrag ist ja schon abgegeben, deine Fahrerlaubnis liegt also so lange auf dem Landratsamt, bis du sie abholst. Solange du dieses Jahr Frist zwischen bestandener Theorieprüfung und bestandener Praktischen Prüfung nicht überschreitet, passiert nichts. Aber mach die praktische Prüfung bald, dann hast du es hinter dir. Ein zu großer Abstand zwischen den Prüfungen schadet nur dem Theoriewissen.
Soweit ich weis ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Nach meinen Infos läuft das in BaWü so ab:
Nach dem Antrag auf den Führerschein, wird vom zuständigen Amt ein Prüfauftrag erteilt, dieser ist zur Theorieprüfung ein Jahr gültig. Nach dem Bestehen dieser hat der Auftrag für die Praktische Prüfung wieder ein Jahr Gültigkeit.
Die bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Daher musst du innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung die praktische Prüfung bestehen.
Nur am Rande: der theoretische Unterricht hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Bis dahin muss die Prüfung abgelegt werden, ansonsten verfallen die Theroieeinheiten.
Von der Anmeldung hast du 12 Monate Zeit für die Theorie, von da an noch mal 12 Monate bis zur Prüfung , jeweils bestanden. Erst dann muss du von vorne wieder anfangen.
Von der Anmeldung, bis zum bestehen insgesamt 2 Jahre. Nach 1 Jahr die Theorie.
Mit Gruß
Bley 1914 Bernd.