Wann kommt es zum Vertragsschluss?

7 Antworten

Eine Bestellbestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung.

In der AGB des Anbieters werden sich bestimmt noch einige Klauseln dazu finden, wann und wie ein Vertrag zustande kommt.

Hallo Hannes,du möchtest wissen:
Oder ist es durch meine Zahlung bereits zum Vertragsschluss gekommen?
Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine generelle Information dar. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zum genannten Preis bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Unmittelbar nach dem Abschluss des Bestellvorganges erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung.

Wenn Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal oder giropay zahlen, kommt der Kaufvertrag mit Ihrem Erhalt der Bestellbestätigung zustande.

Wenn Sie per Vorkasse zahlen, kommt der Vertrag mit Ihrem Tätigen der Überweisung zustande. Bei allen anderen Zahlarten kommt der Kaufvertrag zustande, sobald Sie unsere per E-Mail verschickte Versandankündigung oder Versandbestätigung erhalten; spätestens jedoch, wenn Sie die Ware erhalten.

Hast du diese Voraussetzungen erfüllt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine Bestellung ist eine der zwei notwendigen Willenserklärungen. Die Willenserklärung des Händlers erhältst du erst, wenn er die Bestellung annimmt und eine Auftragsbestätigung schickt.
Wenn er dir jetzt mitteilt, dass der bestellte Artikel nicht mehr lieferbar ist, sollte ziemlich deutlich daraus entnehmbar sein, dass er die Bestellung nicht annimmt.

Und der Preis im Shop ist ja kein exklusiv für dich erstelltes Angebot, sondern freibleibend und kann durchaus auch (z.B. durch Falscheingabe eines Mitarbeiters) einen fehlerhaften Preis enthalten. Irrtum ist halt nicht immer ausgeschlossen.

peraspastra  12.09.2022, 19:12

Vielleicht hat er sie ja vorher schon angenommen?

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heurekaforyou  13.09.2022, 07:08
Die Willenserklärung des Händlers erhältst du erst, wenn er die Bestellung annimmt und eine Auftragsbestätigung schickt.

Das liest sich in den AGB des Händlers aber ganz anders.

Zustandekommen des Vertrages

Wenn Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal oder giropay zahlen, kommt der Kaufvertrag mit Ihrem Erhalt der Bestellbestätigung zustande.

Wenn Sie per Vorkasse zahlen, kommt der Vertrag mit Ihrem Tätigen der Überweisung zustande.

Wenn er dir jetzt mitteilt, dass der bestellte Artikel nicht mehr lieferbar ist, sollte ziemlich deutlich daraus entnehmbar sein, dass er die Bestellung nicht annimmt.

Leider ist auch diese Annahme falsch

Vertragsrechtliche Absicherungen in den AGB sind hier nur sehr bedingt möglich: Insbesondere können Sie sich nicht pauschal vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware anders als im Shop angegeben, doch nicht verfügbar ist (BGH, Urteil vom 21.09.2005, VIII ZR 284/04).

Und der Preis im Shop ist ja kein exklusiv für dich erstelltes Angebot, sondern freibleibend....

Wenn dem so wäre, hätte sich dein Verweis auf Irrtum nach § 119 BGB eigentlich erübrigt, oder?

 Irrtum ist halt nicht immer ausgeschlossen.

Kann der Händler den Vertrag anfechten?

Das ist grundsätzlich möglich.

Damit Sie Ihre Willenserklärung anfechten können, muss zunächst ein Anfechtungsgrund bestehen. Von den gesetzlich geregelten Fällen kommt nur ein sog. Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB in Betracht. Dieser liegt vor, sofern Sie sich bei der Abgabe Ihrer Erklärung verschreiben oder sonst vertuen.

Der Erklärungsirrtum entbindet den Händler jedoch nicht automatisch von seiner Pflicht zum Schadenersatz.

Welche Schäden sind ersatzfähig?

Haben Sie die Nichtlieferung der Ware zu vertreten und ist dem Käufer ein Schaden entstanden, müssen Sie diesen Schaden ersetzen. Der Käufer ist dabei so zu stellen, wie er gestanden hätte, sofern Sie die Ware geliefert hätten.

Ein Schadensersatzanspruch Ihres Kunden besteht aber auch dann, sofern Sie den Kaufvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtums wirksam angefochten hätten. Auf ein Verschulden kommt es in diesem Fall nicht an. Sie hätten dem Kunden in diesem Fall denjenigen Schaden zu ersetzen, den Ihr Kunde dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.

Fazit: Bis tatsächlich geklärt wurde, ob zwischen dem Händler und dem Käufer ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist, wovon ich bei jetziger Sachlage ausgehe, zustanden gekommen ist, muss die Frage im Bezug auf Schadenersatz durch den Verkäufer wohl unbeantwortet bleiben.

So einfach, wie du dir die Sache vorstellst ist sie dann allerdings doch nicht.

Ein Irrtum ist möglich - keine Frage. Unzureichende Sorgfalt ist jedoch auch fahrlässig und für Fahrlässigkeit haftet der Verursacher.

Hinweis: Ich bin kein Jurist und erhebe nicht den Anspruch, dass meine Sichtweise richtig ist. Warten wir's ab.

(Quelle der hier genannten Rechtsprechung: trustetdshops.com)

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Das ist nur eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. Eine Bestellbestätigung ist das nicht.

Nein, bei Preisfehlern kann der Shop den Vertrag auch widerrufen.